Nichtstellungnahme der BI-Leinburg zum Netzentwicklungsplan 2025 1. Entwurf

    • Offizieller Beitrag

    Netzentwicklungsplan Strom
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    10565 Berlin

    Stellungnahme zur Konsultation NEP Strom 2025 - Erster Entwurf per E-Mail

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    nach aktiver Teilnahme an diversen Konsultationsverfahren (Szenariorahmen, Netzentwicklungspläne, Umweltbericht, Grün- und Weißbuch etc.) ist festzustellen, dass diese mit einer positiven Bürgerbeteiligung nichts zu tun haben. Es sind offenbar Aktionen, mit denen die Öffentlichkeit und auch die Politik beruhigt werden sollen. Wie sonst ist es zu verstehen, wenn in den folgenden Ergebnispräsentationen weder korrekt auf die Anzahl der Stellungnahmen, noch auf die wesentlichen Argumente, die gegen den Bau der Gleichstromtrassen sprechen, eingegangen wird? Allein die Verabschiedung der HGÜ-Projekte und diverser Aufrüstungen im Wechselstrombereich im Bundesbedarfsplan vor dem Ende der Konsultationsfrist zeigt, dass kein Interesse an der Meinung der Bürger besteht.

    Gleichzeitig wird immer deutlicher, wie die vier großen Stromerzeuger mit ihrer Kapitalmacht versuchen ihre Besitzstände zu wahren und über massive Einflussnahme auf die Politik, den Ausbau der erneuerbaren Energien immer stärker ausbremsen. Auch der jetzt vorgelegte erste Entwurf des NEP Strom 2025 enthält unverändert die Gleichstromtechnologie und weitere AC-Upgrades, welche laut einer Vielzahl neutraler Wissenschaftler und Institutionen mit diversen Gutachten und Studien als kontraproduktiv für eine erfolgreiche Energiewende eingestuft wird.

    Es erscheint daher wenig sinnvoll, sich erneut an einer Konsultation zu beteiligen, die ganz offensichtlich der Fortsetzung einer fossilen Energiewirtschaft den Weg ebnen soll. Die Übertragungsnetzbetreiber, ursprünglich als neutrale Instanz gedacht, hängen nach wie vor am Tropf der vier Konzerne. Wo bleibt da die Glaubwürdigkeit?

    Dabei stehen die Übertragungsnetzbetreiber durchaus auch in der Verantwortung, am Gelingen der Energiewende mitzuwirken. Die Einflussmöglichkeiten über die Bundesnetzagentur und das Wirtschaftsministerium sind vorhanden und es wäre dringend erforderlich, das aktuelle politische Konzept dafür komplett zu überarbeiten. Unsere Forderungen lauten daher unter anderem:

    • Rücknahme, bzw. Anpassung der Blockaden aus dem EE-Gesetz von 2014. Der Ausbau von großen PV Anlagen kam seitdem vollständig zum erliegen. Es wurden keine neuen Biogasanlagen mehr gebaut.
    • Änderung des bayerischen 10H-Gesetzes in eine 5H-Regelung.
    • Stärkere Beteiligung der Industrie und des Stromhandels an den Netzentgelten und der EEG-Umlage.
    • Verlangsamung des Offshore-Ausbaus. Die Zielkapazität von 15 GW bis 2030 macht die EEG-Umlage unbezahlbar. Die Planung muss in diesem Bereich weiter zurück gesetzt werden.
    • Initiierung und Förderung von Projekten der Großspeichertechnologie wie Power to Gas oder LOHC.
    • Kein Stopp ab 2016, sondern Fortsetzung der Förderung von privaten Stromspeichern bei PV. Dazu gehört die flächenweite Einführung von 2-Wege-Zählern, allerdings in der einfachen und preiswerteren Variante.
    • Korrektur der Bedingungen zur Bildung von Bürgergenossenschaften und Bereitstellung eines Förderprogramms. Die letzten Änderungen haben die eigentlich gute Absicht verfehlt.
    • Schnelle Änderung des Strommarktdesigns. Die aktuelle Merit-Order-Regelung verhindert Investitionen in Erneuerbare und trägt massiv zur Erderwärmung bei. Statt Kohleverstromung muss Erdgas als Übergangstechnologie zum Einsatz kommen und sich wieder rechnen.
    • Entwicklung eines Netzentwicklungsplans ohne DC-Technik und ohne neue Monstertrassen. Die vorhandenen N minus 1-Engpassstellen beruhen überwiegend auf der Tatsache, dass auch an Tagen mit viel Erneuerbaren der Strom aus Kohlekraftwerken in unveränderter Stärke fließen soll. Die verbleibenden Engpassstellen lassen sich auch mit anderen technischen Maßnahmen beheben.

    Natürlich gehört auch dazu, die mit den Übertragungsnetzbetreibern verbundenen großen Stromkonzerne zu einer Beteiligung an einer kleinteiligen, dezentralen Energiewende zu bewegen. Andernfalls dürften diese Namen bald Geschichte sein. Die alleinige Finanzierung von Großprojekten, wie Offshore-Windparks, reicht nicht aus.

    Die in Deutschland unerprobten HGÜ-Leitungen und auch Monstertrassen mit HDÜ-Leitungen dürfen nicht gebaut werden. Dies gilt generell, d. h. unabhängig von einer Trassenführung und auch weder als Freileitung, noch erdverkabelt.

    HGÜ und Monstertrassen im HDÜ-Bereich werden von einem großen Teil der Bevölkerung nicht akzeptiert!

    Die bisher vorgebrachten Begründungen für die Gleichstromtechnik (Windstrom vom Norden, leichter zu regeln, innereuropäischer Stromhandel – PCI) sind alle bekanntermaßen und auch nachgewiesen lächerlich. Ebenso ist die Aufrüstung bestehender Trassen von 220 KV auf 380 KV AC für den Nord-Süd-Transport absolut unnötig. Mit einer Energiewende hat dies nichts mehr zu tun. Es wird nach dem Abschalten der AKWs keinen Blackout, kein Abwandern von Firmen und auch keine zwei Preiszonen geben. Es steht genügend Energie zur Verfügung, wenn man nur will.

    Diese Leitungen sind überwiegend für den Transport von Kohlestrom vorgesehen. Das bedeutet aber auch, damit wird weiterhin die Klimaerwärmung forciert. Alle Klimaziele sind Makulatur. Andere Länder beobachten Deutschland sehr genau und haben dann auch keinen Grund ihre CO2-Emissionen zu reduzieren. Die Auswirkungen sind bekannt und werden viel Elend auf dieser Erde verursachen. Das Flüchtlingsdrama wird in einer ungeahnten Größenordnung auch wieder Deutschland erreichen.

    An Konsultationen werden wir nicht mehr teilnehmen. Diese sind eine Farce. Wir werden uns allerdings die Namen der Entscheider sehr gut merken und diese zu gegebener Zeit zur Rechenschaft ziehen lassen. Niemand kann dann sagen, er hätte es nicht gewusst. Denn seit 1998 gilt die UN Aarhus Konvention in Deutschland und in der EU, die seit 2007 einklagbares Gesetz in Deutschland ist. In der Konvention ist vorgeschrieben: Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Information, auf Beteiligung und auf den Zugang zu Gerichten, wenn alle Optionen offen sind. Dieses Recht wird uns hier verwehrt. Grobe Verstöße in Genehmigungsverfahren machen auch bereits genehmigte Projekte zu Schwarzbauten, die abgerissen werden müssen. Dieser Verstoß liegt bei der Planung der Stromtrassen vor.

    Dieser Brief ist zur Veröffentlichung im Rahmen der Konsultation NEP Strom 2025 - Erster Entwurf freigegeben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Bürgerinitiative Leinburg gegen Gleichstromtrassen