Verletzung der Bürgerrechte beim Stromnetzausbau: Umsetzung der Aarhus-Konvention mangelhaft

    • Offizieller Beitrag

    Die Bundestagsfraktion verhindert weiterhin die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfs-Gesetzes (UmwRG). Noch immer ist nicht abzusehen, wann die auch von Deutschland unterzeichnete und damit verbindlich gültige Aarhus-Konvention im deutschen Recht eingearbeitet wird.

    Damit wächst die Gefahr, dass auf die Bundesrepublik hohe Strafzahlungen zukommen. Denn der Verstoß gegen gültiges Völkerrecht ist kostspielig, wenn dagegen geklagt wird. Aber unsere Politiker wollen das offensichtlich in Kauf nehmen - Hauptsache keine Macht dem Volke? "Der fixe Mindestpauschbetrag liegt nach EU-Angaben bei 11,7 Millionen Euro. Dazu kommt ein Tageszwangsgeld von maximal 850.000 Euro, das vom EuGH bis zum Oktober 2016 rückwirkend verhängt werden könnte."

    Die Bundestagsfraktion regiert lieber vollkommen ziel- und verantwortungslos vor sich hin. Die Ministerien verantworten lieber hohe Strafen, als dass sie den Bürgerinnen und Bürgern ihr Recht auf Öffentlichkeitsbeteiligung auch beim Stromnetzausbau zugestehen:

    "Das neue UmwRG soll zum Beispiel die Planung des Stromnetzausbaus ausnehmen. Denn im damit zusammenhängenden, sogenannten Netzausbaubeschleunigungsgesetz NABEG steht weiterhin: Gegen einzelne Bauentscheidungen, nicht aber gegen die gesamte, lange vorher festgelegte Netzausbauplanung dürfe vor Gericht geklagt werden.

    Für Netzausbaukritiker eine Steilvorlage: Aarhus verlange eine verbindliche Öffentlichkeitsbeteiligung, solange noch alle Optionen offen sind, meinen sie. Und sie werden dabei von renommierten Verwaltungsrechtlern bestätigt."


    Artikel in der Bayerischen Staatszeitung vom 30.03.2017:

    Fehlende Novelle kostet womöglich Millionen - Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz: Bei der Umsetzung der Aarhus-Konvention hakt es in Deutschland noch immer