- Offizieller Beitrag
Die Bundesnetzagentur hat für den Abschnitt vom Raum Hof bis zum Raum Schwandorf des Vorhabens 5 (SuedOstLink) die Bundesfachplanung eröffnet.
Interessierte können ab sofort die Antragsunterlagen herunterladen und sich für die Antragskonferenzen anmelden. Damit beginnt das rechtsverbindliche Verfahren.
Grundstücksbesitzer, die Schadensersatzansprüche aufgrund der unkorrekten Rechtslage (Aarhus-Konvention!) anmelden wollen, müssen das jetzt zeitnah in einer Einwendung tun.
Die Aarhus Konvention Initiative hat Rechtsanwalt Wolfgang Baumann gebeten, Betroffenen auf der Antragskonferenz am 17.05.2017 in Weiden beizustehen.
Man kann bei Bedarf eine Beteiligungsgemeinschaft für eine Klage bilden. Grundstücksbesitzer, die vom Südlink betroffen sind, tun das bereits.
Auch Personen, die keine Grundstücke im Trassenbereich besitzen, sind herzlich willkommen, denn ihre Rechte werden durch dieses Verfahren alleine schon dadurch verletzt, indem man ihnen zustehende Rechte vorenthält, die das Völkerrecht ihnen zugesteht. Bei der Planung des Netzausbaus wurden Verfahrensfehler begangen.
Mustereinwendungen hat z.B. die BI Fichtelgebirge auf der Website eingestellt: Mustertext EINSPRUCH GEGEN SUEDOSTLINK
Hier die Termine für die öffentlichen Antragskonferenzen:
Antragskonferenz Vorhaben 5 (Abschnitt C) in Weiden
Beginn 17.05.2017 11:00 Uhr
Ende 18.05.2017
Antragskonferenz Vorhaben 5 (Abschnitt C) in Hof
Beginn 31.05.2017 11:00 Uhr
Ende 01.06.2017
Siehe dazu die Seite der Bundesnetzagentur: BBPlG Vorhaben 5, Wolmirsted - Isar, Abschnitt C Raum Hof - Raum Schwandorf