Beiträge von olilsvja



    Pressemitteilung vom 25.07.2022

    Foulspiel von Tennet -
    Protest vor dem Infomarkt

    Übertragungsnetzbetreiber tritt nach Ende des Raumordnungsverfahrens mit angezogener Handbremse an die Öffentlichkeit heran.

    Mit dem Abschluss des Raumordnungsverfahrens haben sich entlang der geplanten Juraleitung die Konflikte um den geplanten Neubau der Juraleitung verschärft.

    Besonders Altdorf wäre von dem massiven Neubau der Leitung betroffen. Dennoch lud der Übertragungsnetzbetreiber - der eigentlich für die Information einer möglichst breiten Öffentlichkeit sorgen sollte-, nur eine sehr kleine Gruppe von ausgesuchten Teilnehmer*innen zu den geschlossenen und in kleinem Rahmen ausgerichteten Infoforen ein. Der Großteil der Bürgerinitiativen wurde nicht berücksichtigt. Allein der Hartnäckigkeit der Vertreter*innen des Aktionsbündnis Trassengegner war es geschuldet, dass letztlich auch die Bürgerinitiativen, die den Netzausbau in der geplanten Form ablehnen, überhaupt teilnehmen konnten. Auch die Tatsache, dass seitens der Tennet nicht versucht wurde, sich vor Ort in Altdorf den Fragen der Betroffenen zu stellen, spricht nicht dafür, dass ernsthaft ein Dialog gesucht wird. Die Stimmung in den Veranstaltungen fiel entsprechend gereizt aus.

    Zersplitterung der Informationen
    Das Aktionsbündnis Trassengegner fordert nach den Erfahrungen der letzten Woche die Firma Tennet dazu auf, sich in transparenter Weise in einer Veranstaltung den Fragen der Bürgerinnen und Bürger aus Altdorf und den betroffenen Teilorten zu stellen. Für einen fachlichen Dialog helfen allerdings keine sogenannten “Infomärkte”, bei denen an einzelnen Stationen auf Teilaspekte des Trassenbaus eingegangen wird. Das führt zu einer Zersplitterung von Information, die nicht zielführend ist. Für eine ganzheitliche Betrachtung und Zusammenschau der Problemstellungen muss zwingend ein Format gefunden werden, bei dem eine möglichst große Anzahl von Interessierten gleichzeitig informiert wird. Ein gemeinsamer Austausch der Betroffenen wird mit dem Format der Infomärkte bewusst unterbunden.

    Protest wird unvermindert fortgeführt
    Offensichtlich nimmt Tennet den Vertreterinnen und Vertretern des Aktionsbündnis Trassengegner übel, dass immer wieder erfolgreich Wege gefunden werden, um mit Protest (siehe Demo auf der Dörlbacher Au am 23.05.22 mit rund 400 Teilnehmern und regelmäßige Mahnwachen in Ludersheim bei Altdorf) und effektiven juristischen Mitteln wie Betretungsverboten entlang der geplanten Trasse (Online-Infoabende am 20. Januar und 3. Februar 2022) gegen den Bau der Juraleitung vorzugehen.

    Zu einem Ende des Protestes führen die aktuellen Entwicklungen nicht, im Gegenteil. Die Bürger-initiativen (BI) weisen darauf hin, dass die Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens rechtlich nicht bindend sind und keine Genehmigung der Juraleitung an sich bedeuten. Der Bau der Juraleitung ist mit hohen Auflagen verbunden, die einzuhalten teilweise kaum realistisch erscheinen, wie gerade auch in den Infoveranstaltungen der vergangenen Woche deutlich wurde.

    Greenwashing statt Fakten

    Eine rote Linie überschritten ist nach Ansicht der Bürgerinitiativen im Aktionsbündnis Trassengegner mit der Eröffnung des sogenannten “Bürgerbüro Energiewende”. Uneingeweihten bleibt völlig intransparent, dass das neueröffnete Büro am Altdorfer Marktplatz von Tennet bezahlt und betrieben wird. Zum Thema Energiewende kann einem das Bürgerbüro allerdings keine Auskunft geben, wie ein Besuch der BIs gezeigt hat. Es geht zweifelsfrei ausschließlich um eine Sache: Den in Altdorf und Umgebung starken Protest gegen Juraleitung und Umspannwerk zu besänftigen, indem die Juraleitung als angeblicher Teil der Energiewende verkauft wird.

    Steigende Stromkosten und drohende Stromlücke in der EU müssen zu Umdenken beim Netzausbau führen

    Gerade jetzt, in Zeiten von Klimakrise und Energiekrise, müssen große Stromnetzausbau-Projekte in Frage gestellt werden, die zu noch mehr Abhängigkeit von weit entfernten Quellen führen. Trassen wie die Juraleitung sind Teil einer Netzentwicklungsplanung, die erklärtermaßen Teil eines Systems für den europäischen Stromhandel ist. Die Szenarien im offiziellen Netzentwicklungsplan zeigen, dass bei der Planung ausgerechnet mit hohen Anteilen von Atomstrom aus Frankreich und dem euro-päischen Ausland gerechnet wird. Das ist eine Harakiri-Strategie. Denn in Frankreich fehlt der Strom. Besonders bedenklich ist, dass in Deutschland aktuell viel Gas verbrannt wird, um Strom zu erzeugen, der nach Frankreich exportiert wird, weil dort die Atomkraftwerke still stehen. Das ist letztlich eine Umkehrung der eigentlichen Netzausbau-Planungen.

    Bislang hatten vor allem bayerische Wirtschaft sowie die Bayerische Landesregierung immer fest damit gerechnet, dass über große, neue Übertragungsleitungen Strom sicher nach Bayern geliefert werde. Nur vor diesem Hintergrund der Netzausbau-Planung lässt sich die jahrelange zögerliche Haltung der Landesregierung erklären, die Abstandsregelung 10H bei Windkraft weiter aufrecht-zuerhalten. Dass dieses einseitige Setzen auf Stromhandel über neue Übertragungstrassen fatal ist, zeigt sich jetzt.

    Das Aktionsbündnis Trassengegner fordert für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit einen beschleunigten Ausbau von Erneuerbaren Energien und Speichern vor Ort. Ganz besonders wichtig ist dabei der Ausbau der Verteilnetze, den das Aktionsbündnis ausdrücklich befürwortet.

    Für Rückfragen:

    Dörte Hamann

    Sprecherin Aktionsbündnis Trassengegner

    Für eine dezentrale Energiewende ohne überdimensionierten Netzausbau!

    E-Mail: pressestelle@stromautobahn.de

    Internet: http://www.stromautobahn.de

    Facebook: Aktionsbündnis Trassengegner

    Anhang zur Pressemitteilung vom 25.07.22 in der Anlage

    Warum Netzausbau neu gedacht werden muss


    Ein Veranstaltungsbericht von Heinz Wraneschitz,
    erschienen in den DGS-News (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.)


    Trassengegner fordern mehr Stromnetzausbau.“ Diese Überschrift trug die im Mailpostfach gelandete Einladung zu einer Online-Veranstaltung. Im ersten Moment hatte ich vermutet: Das „Aktionsbündnis Trassengegner“ ist von einem Übertragungsnetzkonzern gehackt worden. Doch als ich weiterlas, wurde schnell klar: Dörte Hammann, die Pressesprecherin des im Kreis Nürnberger Land angesiedelten Aktionsbündnisses fordert von den Verantwortlichen in Politik und Behörden „eine kritische Neubetrachtung, welcher Netzausbau notwendig ist und welcher nicht“. Und für die Veranstaltung wurde versprochen: Es werde „auf die jahrelang von vielen Fehleinschätzungen und Versäumnissen geprägte Energiewende“ eingegangen. Dabei waren zwei der drei angekündigten Referenten nicht gerade solche, die man bei einer Trassengegner-Veranstaltung unbedingt erwarten würde.

    Den vollständigen Bericht gibt es hier.

    Hier die YouTube-Links zu den Mittschnitten der drei Vorträge:

    JOSEF BAYER - Head of Research & Development Energy Systems Max Bögl

    >> Verantwortung von Unternehmen für die Energiewende<<

    DR. WERNER NEUMANN - Sprecher Bundesarbeitskreis Energie, Wissenschaftlicher Beirat des BUND

    >> Übertragungsnetz kontra Energiewende und Umweltschutz?<<

    RAINER KLEEDÖRFER - Leiter Zentralbereich Unternehmensentwicklung / Beteiligungen,

    Prokurist der N-ERGIE Aktiengesellschaft Nürnberg

    >> Verteilnetz ist Grundpfeiler der Energiewende <

    Trassengeger sagen ja zum Stromnetz-Ausbau

    Welche Leitungen brauchen wir für die Energiewende?

    Wir laden ein, zu einem bundesweiten Online-Informationsabend zu diesem Thema am 21. Juni 2022 um 19:00 Uhr. Es klingt paradox, aber wir Trassengegner fordern mehr Stromnetzausbau. Warum das so ist, erläutern die Experten an diesem bundesweiten Online-Informationsabend. Übertragungsnetz oder Verteilnetz, Begriffe die im Rahmen der Energiewende eine wichtige Rolle spielen. Wir rechnen mit interessanten und diskussionsreichen Stunden.

    Wollen wir ein riesiges Übertragungsnetz, mit dem wenige Konzerne europaweit Handel mit Atom- und Kohlestrom treiben? Oder wollen wir eine Energiewende, bei der viele dezentrale Erzeugungsanlagen grüne Energien in ein ausgebautes Verteilnetz einspeisen?

    Hier der Zugangslink , der einige Minuten vor der Veranstaltung aktiviert wird:

    Welche Leitungen brauchen wir für die Energiewende?

    Der Zugangslink ist auch auf der Erinnerungseinladung in der Anlage und auf http://www.stromautobahn.de/ zu finden.

    Bitte diese Information im Bekanntenkreis weiterreichen.

    Wir wollen den kommenden Generationen ein lebenswertes Klima hinterlassen

    Unter Hochspannung - Wie sicher sind unsere Stromnetze?


    Elektrizität bewegt die Welt. Unterbrechungsfreie Stromversorgung und Netzstabilität sind technisch aufwendig. Die Energiewende verlangt eine neue Infrastruktur. Kommt diese rechtzeitig?

    Wenn die Bundesnetzagentur wie in der Sendung "Unter Hochspannung" schon mal überlegt, wie sie die Aktivisten vom Aktionsbündnis Trassengegner mit physischer Gewalt aus dem Weg räumen will, um für den Handel mit Kohle- und Atomstrom den Wald zu roden.

    Es würde der Glaubwürdigkeit der Trassenbefürworter helfen, wenn sich alle an der Diskussion Beteiligten daran halten würden, den Netzentwicklungsplan als Grundlage der Diskussion zu nehmen. Dieser zeigt: Es geht beim Übertragungsnetzausbau um den Ausbau des fossil-atomaren Stromhandels. (NEP 2035 S. 95 ff.)

    Hier der Link zur Sendung

    Flaschenhals Stromtrassen: Darum stockt der Netzausbau

    Ein TV-Bericht von 3sat aus der Serie "WISSEN HOCH2" vom 30. März 2022.
    Film von Dietmar Klumpp

    Nachstehend eine interessante Analyse des Filmbeitrags von Jörg Dittrich - Orangebook

    ScobelHochspannung.pdf

    Vor meiner Haustür? Proteste gegen Windkraft und Stromtrassen


    Der russische Krieg gegen die Ukraine hat die Debatte über die Energiewende in Deutschland weiter angeheizt: Wie können wir unabhängiger werden von fossilen Energieträgern? Eine Möglichkeit ist Windenergie, die vom Norden per Stromtrasse in den Süden geleitet wird. Doch dagegen regt sich seit Jahren Widerstand. Sollte klimafreundliche Energie nicht besser dezentral gewonnen werden?

    Das Wochenendjournal vom Deutschlandfunk am 19. März 2022.

    Ein informativer Podcast (46 Minuten) von Henning Hübert

    Aktuelles vom Bürgerverein Nürnberg-Südost - von Claudia Menz-Raithel

    WAS GIBT ES NEUES ZUR JURALEITUNG P53 UND TENNET?

    TenneT BIETET DEM BÜRGERVEREIN EIN TREFFEN AN!

    Wie wir schon des Öfteren auf unserer Homepage, in der „VITA“ und auf unserer Facebook Gruppe „Stromtrasse P53…“ berichteten, möchte die Firma TenneT im Süden Nürnbergs und direkt an Moorenbrunn vorbei – z.T. nur 100 Meter von unseren Häusern entfernt – eine riesige 380 kV Wechselstromtrasse bauen, mit ca. 90 Meter hohen Masten. Seit dem Frühjahr 2021 läuft bereits das Raumordnungsverfahren hierzu.

    Der Bürgerverein hat sich nach gründlicher Prüfung des Vorhabens klar gegen diese Trasse ausgesprochen. Bisher konnte uns niemand von der Notwendigkeit einer solchen Trasse überzeugen. Diese Trasse würde hunderte Hektar Bannwald zerstören und die Gesundheit der Moorenbrunnerinnen und Moorenbrunner durch die elektromagnetische Strahlung gefährden (nachzulesen auch auf unserer Homepage und in unserer Facebook Gruppe P53).

    Unsere Ablehnung haben wir der Fa. TenneT klar signalisiert.

    Nun wurden wir von TenneT im Dezember 2021 kontaktiert. Man bat darum, sich mit uns „online“ treffen zu können, da man die Fragen, die wir angeblich hätten beantworten wolle. Wir waren sehr erstaunt über diese Anfrage, zumal sich TenneT auf „Online-Infoveranstaltungen“ im Mai 2021 hartnäckig weigerte, viele Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zu beantworten. Wie wir bereits berichteten, wurden wir mit Floskeln und Ausflüchten abgespeist und die Vorgehensweise von TenneT zeichnete sich hauptsächlich durch Intransparenz aus. Weshalb sollten wir also einem Treffen zustimmen?

    Da TenneT im Dezember 2021 nun aber mehrmals um ein Treffen bat, stimmten wir schließlich einem Treffen in Präsenz zu, obwohl wir uns nicht viel Erkenntnisgewinn davon versprachen. Unsere Vermutung ist, dass TenneT den Anschein erwecken will, in einem Dialog mit den Betroffenen zu stehen.

    Nachdem das geplante Treffen im Februar von TenneT zunächst abgesagt wurde, kam nun also am 10. März 2022 ein Treffen in Fischbach zustande.

    Coronabedingt hielten wir das Treffen nur in einem kleinen Kreis ab. Seitens der Fa. TenneT nahmen Frau Gulich und Herr Kohlmann teil. Seitens des Bürgervereins waren Vorstandsmitglieder, der 1. Vorsitzende der Siedlergruppe Moorenbrunn, ein Nürnberger Stadtrat, eine Vertreterin des Bundes Naturschutz sowie die Pressesprecherin und ein weiteres Mitglied des „Aktionsbündnis Trassengegner“ vertreten. Diese lieferten durch ihr Detailwissen zum Thema „Energie/ Energiewende“ wichtige Fragestellungen.

    Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus unserer Sicht:

    Bündelung von Belastungen für die Anwohner“TenneT besteht darauf, diese Leitung bauen zu müssen, da man einen gesetzlichen Auftrag dazu habe. Man hat habe sich für die Variante an Moorenbrunn vorbei entschieden, da ja hier eh schon die Autobahn verlaufe und man somit die Eingriffe „bündeln“ kann.

    Im Klartext: da die Menschen hier bei uns eh schon stark belastet sind durch die Autobahn und den ständigen Ausbau der Kreuze, der den Verlust großer Waldflächen zur Folge hatte, kann man noch eins „draufsetzen“ und uns auch noch diese gesundheitsschädliche Stromtrasse vor die Haustüre pflanzen.

    Die vielzitierte Bündelung mag ja durchaus an bestimmten Stellen sinnvoll sein, darf aber keinesfalls dazu führen, dass man Menschen, die sowieso schon starken Belastungen ausgesetzt sind, immer noch weiter malträtiert.

    Es liegt keine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorTenneT musste zugeben, dass diese Leitung gebaut werden soll, ohne dass eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorliegt. Bei einem Projekt dieser Größenordnung, in dem Steuergelder in Milliardenhöhe eingesetzt werden, ist für uns nicht nachvollziehbar, weshalb die Politik dies zulässt. Der BV wird hier tätig werden und auf die entsprechenden Politiker zugehen.

    Seit 2019 plötzlich keine „Ertüchtigung“ der bestehenden Leitung mehr möglichTenneT konnte uns nicht nachvollziehbar begründen, weshalb man nicht die bestehende Leitung ertüchtigen kann. In 2019 noch war TenneT mit dem Plan der Ertüchtigung der bestehenden Leitung angetreten. Nun behauptete man, ohne irgendwelche Zahlen vorzulegen oder Belege zu präsentieren, dass die alte Leitung marode sei und nicht renoviert werden könne, da dies zu teuer sei.

    Stromtrassen dienen allein dem europäischen StromhandelAls TenneT darauf angesprochen wurde, dass diese riesigen Stromtrassen keineswegs der Versorgungssicherheit unserer Region dienen, sondern alleine dem europäischen Stromhandel im großen und lukrativen Stil, gab Herrn Kohlmann dies unumwunden zu und stellte sogar die Frage, warum dies denn nicht möglich sein solle. 

    Im Klartext: es sollen also riesige – und in Zeiten des Klimawandels dringend benötigte Waldflächen – vernichtet werden, damit „Investoren“ sich mit Stromhandel eine goldene Nase verdienen. TenneT sind die Auswirkungen dieses Handelns offensichtlich gleichgültig. Man setzt ja nur einen Auftrag um.

    Molipipe“ ist KEINE Option für TenneTDie „Molipipe“ ist de facto tot. Auch dies war ein klares Statement von TenneT. Die Molipipe – eine Erfindung von Prof. Molitor – sollte eine Stromleitung in der Erde werden, die durch eine besondere Ummantelung verhindert, dass sich das umgebende Erdreich erwärmt. Damit TenneT die „Molipipe“ überhaupt in Erwägung ziehen würde – man bedenke, dass die P53 in 2028 in Betrieb gehen soll – müsste Prof. Molitor JETZT bereits Langzeit- und Langstreckenergebnisse vorlegen können. Dabei ist er noch immer in der Laborphase. Es ist also nicht nachvollziehbar und unfair wenn man der Bevölkerung im Süden Nürnbergs noch immer die „Molipipe“ als machbare Alternative „verkauft“. Tatsache ist, dass TenneT die „Molipipe“ überhaupt nicht in Erwägung zieht.

    TenneT geht fest von einer Genehmigung der Variante Moorenbrunn ausTenneT geht davon aus, dass in Kürze das Ergebnis der Raumordnungsbehörde vorliegt und man rechnet fest damit, dass die Variante an Moorenbrunn vorbei genehmigt werden wird. Es stellt sich schon die Frage, woher diese Erkenntnis stammt und weshalb auch bayerische Landespolitiker sich in den Medien öffentlich in diese Richtung äußern.

    Fazit des GesprächesTenneT bleibt weiterhin intransparent und rechtfertigt sein Handeln mit dem gesetzlichen Auftrag zum Bau dieser Leitung. 

    Für den Bürgerverein hat dieses Gespräch deutlich gemacht, dass weitere Gespräche mit TenneT unnötig sind. TenneT beruft sich darauf, dass sie der Bundesnetzagentur unterstellt sind und nach dem „Bundesbedarfsplangesetz“ handeln muss.

    Nun, die Bundesnetzagentur ist dem Wirtschaftsministerium unterstellt, d.h. unser nächster Gesprächspartner sollte Herr Habeck sein.

    Gesetze können auch geändert werden, wenn sich die Situation verändert oder die Betroffenen (Wählerinnen und Wähler) nicht mehr mitmachen. Wie schnell das gehen kann haben wir 2021 gesehen.

    Was wir brauchen ist endlich eine Energiewende, die den Namen auch verdient. Wir brauchen gute Konzepte und Vorschläge wie sie z.B. die N-ERGIE für Nürnberg liefert. Wir müssen endlich weg von 10H in Bayern. Es muss damit begonnen werden, dezentral Energie zu erzeugen und zu verteilen.

    Wenn wir den Bau dieser Monsterstromtrasse zulassen, werden wir nie eine Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern und deren Lieferanten erreichen. Wozu diese Abhängigkeiten führen, sehen wir aktuell. Jeder Autokrat kann energieabhängige Länder erpressen. Das darf nicht auch noch mittels solcher hochprofitablen Stromautobahnen für die nächsten Jahrzehnte zementiert werden. Das kann so nicht weitergehen.

    Der Bürgerverein wird deshalb diese geplante Juraleitung nicht akzeptieren und wir bauen darauf, dass auch unser Stadtrat und unser Oberbürgermeister ALLES unternehmen werden, um diese Trasse zu verhindern. So, wie sie es den Bürgern in Nürnberg 2021 versprochen haben.

    Hier geht es zur Website des Bürgervereins Nürnberg Südost e.V.

    Mahnwache Ludersheim gegen die Juraleitung:

    Stromtrassen sind keine Energiewende!

    Passend zum globalen Klimastreik gingen in Ludersheim bei Altdorf rund 70 Aktivisten auf der Straße, um zu zeigen, dass es jetzt aufgrund der politischen Lage dringend an der Zeit ist, das Ruder in der Energiepolitik herumzureißen und sich endlich entschieden für eine dezentrale Energiewende einzusetzen, die unabhängig macht vom Gas, Öl und Uran der Despoten.

    Parteiübergreifend vom Stadtrat abgelehnt

    Bürgermeister Martin Tabor berichtete von den Erfahrungen der Stadt Altdorf mit dem Übertragungsnetzbetreiber Tennet, gegen deren Ansinnen sich die Stadt mit juristischem Beistand von Rechtsanwalt Wolfgang Baumann effektiv wehrt. "Das hat uns wieder Zeit verschafft, und Zeit ist es, was wir brauchen!", so seine Feststellung. Die Stadt Altdorf plant, ihren Anteil an der Energiewende zu leisten - die Juraleitung wird dagegen geschlossen und parteiübergreifend vom Stadtrat als unnötig für Versorgungssicherheit und Energiewende abgelehnt. Stadträte von Grünen, Freien Wählern, CSU und SPD waren zur Unterstützung bei der Mahnwache dabei.

    "Wie eine Krake wird sich der Netzausbau über Ludersheim legen - das müssen wir stoppen!"

    Die Ludersheimer BI-Sprecherin Claudia Groß schilderte eindrücklich die Schäden und Beeinträchtigungen, die nicht nur auf Ludersheim, sondern auch auf das Stadtgebiet von Altdorf zukommen würden, wenn die Juraleitung und ein zweites Umspannwerk in der Region gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger durchgesetzt werden würde: "Wie eine Krake wird sich der Netzausbau über Ludersheim legen - das müssen wir stoppen!"

    In weiteren Reden wurde von den Aktionsbündnis-Sprechern über Neuigkeiten und Hintergründe zum Thema Netzausbau und Energiewende informiert. Besonders gefreut haben wir uns auch über die Solidaritäts-Besuche von Vertretern der Bürgerinitiativen aus Feucht, Burgthann und der Südumgehung der Juraleitung. 



    Informationsblatt Nr. 1 zur Veranstaltung "Zutritt für Tennet, Amprion und Co. zulassen?"

    Über 400 Teilnehmer an dieser bundesweiten Onlineveranstaltung am 20. Januar 2022 haben darüber diskutiert und sich Fragen beantworten lassen, wie die betroffenen Grundeigener sich gegen die umweltzerstörenden Maßnahmen der Übertragungsnetzbetreiber wehren können. Im nachstehenden Informationsblatt erläutert Rechtsanwalt Wolfgang Baumann die rechtlichen Zusammenhänge . Dieses gibt es in der Anlage auch zum Download.


    In einem zweiten Informationsblatt zeigt er detailliert die Möglichkeiten auf, die den Grundeignern und -nutzern zur Verfügung stehen.

    Hier geht es zum Informationsblatt Nr. 2.

    Rechtsanwalt Wolfgang Baumann/Fachanwalt für Verwaltungsrecht

    Vorgehen von Grundstücksberechtigten (Eigentümer, Nießbrauchberechtigte sowie Pächter und Mieter) gegen unberechtigtes Vorgehen von Vorhabenträgern (Netzbetreibern und deren beauftragte Firmen) bei Vorarbeiten für Stromleitungen (§ 44 EnWG)

    Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte haben gemäß § 44 Abs. 1 Energie-wirtschaftsgesetz (EnWG) bestimmte ,,Vorarbeiten" von Netzbetreibern für eine geplante Stromleitung grundsätzlich zu dulden: Es handelt sich dabei z.B. um ,,not-wendige Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen, bauvorbereitende Maß-nahmen zur bodenschonenden Bauausführung", auch naturschutzrechtliche Kartierungen, insbesondere die Erfassung von Lebensräumen besonders geschützter Arten.

    -1-
    Damit Eigentümer und Nutzungsberechtigte überhaupt in die Pflicht genommen werden, muss der Träger des Vorhabens zwei Wochen vor dem vorgesehenen Zeit-punkt der Maßnahmen diese gegenüber dem Einzelnen bekannt geben oder ortsüblich in der Gemeinde bekannt machen, dass die Arbeiten beginnen (§ 44 Abs. 2 EnWG).

    -2-

    Eigentümer und Nutzungsberechtigte können sich aber gegen Vorarbeiten zur Wehr setzen, wenn sie den Eindruck haben, die Vorarbeiten nicht dulden zu müssen; dies ist nach dem Gesetz auch ohne eine Begründung möglich. Die Grundstücksberechtigten müssen dem Netzbetreiber (NB) (am besten schriftlich) mitteilen, dass sie mit den Vorarbeiten nicht einverstanden sind (Betretungsverbot). Ab diesem Zeitpunkt sind jegliche Maßnahmen des Vorhabenträgers rechtlich unzulässig und zu unterlassen. Hierzu kann der Vorhabenträger gerichtlich verpflichtet werden.

    -3-
    Vorarbeiten sind nicht voraussetzungslos zulässig, vielmehr müssen sie notwendig sein und sie müssen der Vorbereitung der Planung (oder der Baudurchführung) einer Stromtrasse dienen.

    Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob Vergrämungsmaßnahmen für bestimmte naturschutzrechtlich geschützte Arten (z. B. für Feldhamster, Feldlerche, Eidechsen) im Vorfeld der Errichtung einer Stromleitung als Vorarbeiten zulässig sind. Bei Eingriffen in die Natur oder den Wasserhaushalt erforderliche Erlaubnisse und Genehmigungen muss der Netzbetreiber eigenständig vorher einholen und vorlegen können. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, handelt es sich um unverhältnismäßige bzw. auch nicht notwendige Maßnahmen. Dann müssen die Vorarbeiten (vorerst oder ganz) unterbleiben.

    In jedem Fall müssen die Maßnahmen geeignet sein, den Bau der konkreten Stromleitung vorzubereiten, die Maßnahmen müssen den geringstmöglichen Eingriff darstellen (es darf also keine verträglichere Handlungsalternative geben) und die Maßnahmen müssen so schonend wie möglich durchgeführt werden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, handelt es sich um unverhältnismäßige bzw. rechtlich unzulässige Maßnahmen. Dann müssen die Vorarbeiten (vorerst oder ganz) unter-bleiben.

    -4-
    Weigert sich der an sich zur Duldung verpflichtete Grundstücksberechtigte Maßnahmen zu dulden und verhängt ein Betretungsverbot, kann der Netzbetreiber bei der zuständigen Behörde den Antrag stellen, durch Verwaltungsakt die Duldung dieser Maßnahmen verpflichtend anzuordnen (§ 44 Abs. 1 S. 2 EnWG). In dem Anordnungsverfahren wird geprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die an-gekündigten Vorarbeiten vorliegen. Ist dies der Fall, erlässt die Planfeststellungsbehörde eine Duldungsanordnung, die üblicher Weise mit der Anordnung des Sofortvollzugs und eines Zwangsgelds verbunden ist. Ab diesem Zeitpunkt sind Rechtsbehelfe gegen die Duldungsanordnung innerhalb eines Monats zulässig. Bestandskräftige Duldungsanordnungen sind zu befolgen. Ansonsten können Schadensersatzansprüche des Vorhabenträgers entstehen.

    -5-
    Unmittelbare Vermögensnachteile (insbesondere Schäden der Grundstücksbe-rechtigten durch Vorarbeiten) hat der Vorhabenträger zu entschädigen. Im Zweifel legt die Planfeststellungsbehörde die Höhe der Entschädigung auf Antrag fest.

    Stromtrassen: Kreisrat kritisiert „Kahlschlag“

    Bericht in der Frankenpost: Oswald Greim von den Linken sieht mit Sorge, welche Schneisen für den Bau der neuen Stromtrassen in die Wälder geschlagen werden. Er warnt vor Folgen für die Region.



    Weg mit dem CO2 Speicher Wald - aber Windräder nirgendwo. 

    Freie Bahn dem „grünen“ Atomstrom - und für die nächste Flutkatastrophe.

    Nein, das sind keine historischen Bilder von Kyrill, auch keine aktuellen Bilder von der Aufarbeitung des Borkenkäfer-Schadholzes.

    Es ist der Kahlschlag für die neuen Monsterstromtrassen mit denen der neuerdings grüne Atomstrom durch unser Land geleitet wird. Was sich nicht nur hier bei Marktleugast, zwischen Hohenberg und Neuensorg abspielt ist augenscheinlich umweltschädigend und behindert die Energiewende durch Förderung des europaweiten Stromhandels, jetzt auch noch mit „grünen“ Atomstrom.

    Die Netzbetreiber wollen bis 2040 rund 100 Milliarden Euro allein für den Ausbau des Übertragungsnetzes investieren. Das bedeutet 2,8 Milliarden zusätzliche jährliche Rendite für Transnet BW, 50 Hertz, Amprion und Tennet.

    Private Haushalte, Handwerker und Klein- und Mittelbetriebe aber müssen dann 4 Cent pro Kilowattstunde mehr an Netzentgelten bezahlen.

    Statt überbordenden Netzausbau braucht es eine dezentrale Netzsteuerung mit direkter Verknüpfung der Regionalverteilnetze, auch mit unseren Stadtwerken und anderen regionalen Akteuren, Grünen Wasserstoff und Biogas als Speicherenergie für Zeiten der Dunkelflaute, Aufbau von Tages-, Wochen- und saisonalen Speichern, Zusammenbetrachtung von Strom- Gas und Wärmenetzen und Nutzen von Gas- und Wärmenetzen als Energiespeicher.

    Natürlich brauchen wir auch einen Ausbau der Solar- und Windenergie und dafür den Wegfall der 10H Regelung. Ausgerechnet die Brachflächen, die der Borkenkäfer um Marktleugast hinterlassen hat, liegen in etwa dort wo vor 10 Jahren Windräder geplant waren. Manche glauben schon an ein Marienwunder.

    Neben den Wegfall des CO2 Speichers Wald ist der Kahlschlag für die Stromtrassen ein weiterer Faktor für die Verschlechterung der Wasserspeicherfähigkeit unserer Böden. Bei sinkendem Grundwasserspiegel in den letzten Jahren mit seinen negativen Auswirkungen für die Wasserversorgung ist gleichzeitig ein stärkeres Abfließen statt Versickerns von Regen und vor allem des Schmelzwassers im Frühjahr die Folge. Überschwemmungen – nicht nur am Main sondern Katastrophen wie im Ahrtal sind auch bei uns möglich. Vor allem im Schorgasttal, da ist Wirsberg betroffen, und im Steinachtal in Untersteinach sind sie zu erwarten.

    Die neue Managerin der ILE Fränkisches Markgrafen und Bischofsland muss da nicht nur ein Niederschlagsabflussmodell entwickeln, sondern auch Wasserrückhalteflächen zur Vermeidung von Hochwasser und Versickerungsflächen zur Erhöhung des Grundwasserspiegels konzipieren.

    Noch sehe ich nicht, wie sich hier unser Landkreis aufstellt, um Gefahren für Leib und Leben sowie für Hab und Gut seiner Bewohner abzuwenden.

    Marktleugast 1.2.2022, Oswald Greim, Kreisrat für DIE LINKE

    Hier geht es zum Artikel in der Frankenpost.

    Informationsblatt Nr. 2 zur Veranstaltung "Zutritt für Tennet, Amprion und Co. zulassen?"

    Über 400 Teilnehmer an dieser bundesweiten Onlineveranstaltung am 20. Januar 2022 haben darüber diskutiert und sich Fragen beantworten lassen, wie die betroffenen Grundeigener sich gegen die umweltzerstörenden Maßnahmen der Übertragungsnetzbetreiber wehren können. Aufgrund des starken Interesses wurde bei einem weiteren Diskussionsforum am 3. Februar das Thema vertieft. Hier das von Rechtsanwalt Wolfgang Baumann zur Verfügung gestellte zweite Informationsblatt, in dem er detailliert die Möglichkeiten aufzeigt, die den Grundeignern und -nutzern zur Verfügung stehen.. Dieses gibt es in der Anlage auch zum Download.

    Hier der Link zum Informationsblatt Nr. 1

    Rechtsanwalt Wolfgang Baumann / Fachanwalt für Verwaltungsrecht

    Vorgehen von Grundstücksberechtigten (Eigentümer, Nießbrauchberechtigte sowie Pächter und Mieter) gegen unberechtigtes Vorgehen von Vorhabenträgern (Netzbetreibern und deren beauftragte Firmen) bei Vorarbeiten für Stromleitungen (§ 44 EnWG)

    Praxishinweise zu Vorarbeiten


    In der Praxis bietet das vorgesehene Verfahren den Grundstücksberechtigten eine große Anzahl von Angriffspunkten:

    -1-

    Fehler werden vom Netzbetreiber (NB) bei der Bekanntmachung gemacht: Die Mitteilung kann nicht über SMS oder andere digitale Handlungsvarianten erfolgen, ansonsten kann die Ordnungsgemäßheit der Mitteilung vom Grundstücksberechtigten angezweifelt werden. Zu prüfen ist allerdings, ob eine öffentliche ortsübliche Bekanntmachung erfolgte.

    -2-

    Vorsorglich sollte der Grundstücksberechtigte den angekündigten Vorarbeiten schriftlich widersprechen. Dann wird sich der Vorhabenträger per Anwalt melden, zur Duldung auffordern und behaupten, es könnten Schadensersatzansprüche in erheblichem Umfang entstehen, wenn sich Grundstücksberechtigte gegen die Maßnahme wehren würden. Das ist zumindest bis zum Zeitpunkt einer behördlichen Duldungsanordnung (mit sofortiger Vollziehbarkeit!) nicht richtig.

    -3-

    ln dieser Phase des Verfahrens sollte man dem NB (und dessen Anwalt) in einer schriftlichen Stellungnahme (politisch) klarmachen, warum man die geplanten Maßnahmen für ein späteres Stromprojekt nicht für geeignet hält.


    -4-

    Es unbedingt ratsam, vor Beginn der Maßnahmen auch eine Beweissicherung mit ausführlicher Dokumentation (im Zweifelsfall auch durch einen Sachverständigen) auf Kosten des Vorhabenträgers bei diesem und bei der Planfeststellungsbehörde (z. B. BNetzA bei HGÜ-Trassen) einzufordern. Nur so kann der momentane Zustand des Grundstücks vor dem Eingriff festgehalten werden. Erfolgt die Beweissicherung nicht, wird es später für Grundstücksberechtigte schwer, Schäden nachzuweisen.


    -5-

    Nach einem möglicherweise längeren Schriftwechsel mit dem Vorhabenträger muss dieser einen ausführlichen Antrag bei der Planfeststellungsbehörde (z. B. bei HGÜ: BNA) stellen, die Duldung der geplanten Maßnahmen dem Grundstücksberechtigten gegenüber anzuordnen. Je mehr Gesichtspunkte im Vorfeld gegen das Ausbauprojekt und die Vorabmaßnahmen von den betroffenen Grundstücksberechtigten vorgetragen worden sind, desto ausführlicher wird der vom NB vorzulegende Antrag von ihm zu begründen sein.


    -6-

    Die Planfeststellungsbehörde (z. B. BNA) wird dann auf die Grundstücksberechtigten zugehen. Die BNA muss nämlich die betroffenen Grundstücksberechtigten zu dem Antrag des NB anhören. Deswegen sollte man die Gelegenheit tatsächlich wahrnehmen, alle möglichen Gesichtspunkte gegen den Antrag des NB in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der BNA vorzutragen.

    -7-

    Da die BNA die geplante Stromtrasse durchsetzen möchte, wird sie im Regelfall die Duldungsanordnung, wie vom NB beantragt, (nun allerdings mit erheblicher Verzögerung) erlassen und dem Grundstücksberechtigten zustellen. Gleichzeitig wird üblicherweise der Sofortvollzug angeordnet, d. h. dass die Duldungsanordnung auch dann zunächst wirksam wird, wenn dagegen Rechtsbehelfe (Widerspruch bzw. Klage) eingelegt werden.

    -8-

    Mit der Zustellung der Duldungsanordnung muss der Grundstücksberechtigte sich überlegen, ob er (binnen Monatsfrist) Rechtsbehelfe einlegen möchte. Nur damit kann der Betroffene verhindern, dass die Duldungsanordnung unanfechtbar und damit bestandskräftig wird. Gleichzeitig muss der grundstücksberechtigte Betroffene auch einen Eilantrag zum Bundesverwaltungsgericht mit dem Ziel stellen, die sofortige Vollziehung des Bescheids zu verhindern. Da beim Bundesverwaltungsgericht Anwaltszwang gilt, müssen die Betroffenen hierfür einen Anwalt beauftragen. Es ist sinnvoll, mit einem Anwalt schon vor der Duldungsanordnung Kontakt aufzunehmen, wenn man weiß, dass man klagen möchte, denn die Fristen sind knapp bemessen.

    -9-

    Entscheidet sich der Grundstücksberechtigte dafür, keine Rechtsbehelfe einzulegen und die Duldungsanordnung zu befolgen, muss er nunmehr den NB bzw. die von ihm beauftragten Drittunternehmen auf sein Grundstück lassen. Hier ist aber Vorsicht geboten: Da der Übertragungsnetzbetreiber die Maßnahmen selbst plant, bleibt es meist ungewiss, wie diese Maßnahmen im Detail aussehen. Soweit man dies nicht schon zu Beginn des Verfahrens gefordert hat, ist es jetzt notwendig, bei dem NB konkret nachzufragen, welche Maßnahmen im Detail und wo konkret geplant sind. Vorher sollte man vor Ort keine Termine machen und ersuchen, den Beginn der Maßnahmen zeitlich hinauszuschieben.

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    Liegen eine Darstellung der konkreten Maßnahmen und eine Beweissicherungsdokumentation vor, bliebe nur noch zu prüfen, ob dem Vorhabenträger naturschutzrechtliche bzw. wasserrechtliche Auflagen für die Vorarbeiten gemacht worden sind und ob diese eingehalten werden. Werden Auflagen nicht eingehalten, sollte man sich an die Gemeinde bzw. das Landratsamt als Sicherheitsbehörden wenden und eventuell einen Anwalt einschalten. Die Missachtung von Naturschutz- und Wasserschutzvorschriften kann eine Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit des Vorhabenträgers sein. Diese sollten dann angezeigt werden.

    Spätestens jetzt ist tunlichst darauf zu achten, dass das Duldungsgebot durch den verpflichteten Grundstücksberechtigten zur Vermeidung einer Schadenersatzpflicht
    gegenüber dem Vorhabenträger strikt beachtet wird, falls er nicht mit Rechtsbehelfen gegen die Duldungsanordnung vorgegangen ist.

    Weitere Hinweise:

    Die Betroffenen in einem Trassenabschnitt sollten sich mit anderen vernetzen, um auf Aktivitäten des NB notfalls auch in der Gruppe reagieren zu können. Damit kann man auch vermeiden, dass einzelne Grundstückseigentümer vom NB und dessen Anwalt unter Druck gesetzt werden.

    Kosten bei diesem Vorgehen gemäß 1-l0 entstehen erst, wenn man vor Gericht geht, weil hier Anwaltskosten und Gerichtskosten auf den unterlegenen Kläger zukommen können.

    Schadenersatzforderungen der NB entstehen erst, nachdem eine sofort vollziehbare Duldungsanordnung vorliegt und diese dann trotzdem nicht befolgt wird.

    Der Bundesverband der Bürgerinitiativen gegen den Südlink hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zur Teilnahme an einer bundesweiten Onlineveranstaltung des Aktionsbündnisses Trassengegner eingeladen. Ziel ist es, ihm den Widerstand der Bevölkerung entlang der geplanten Überragungsnetztrassen vor Augen zu führen. Bei der Veranstaltung am 20. Januar 2022 wird über die rechtlichen Möglichkeiten diskutiert, wie sich betroffene Landwirte und Waldbesitzer gegen die 'Vorhaben von Tennet, Amprion & Co. wehren können.

    Bisher hat sich die Politik in Berlin , zusammen mit der Bundesnetzagentur, an die Empfehlungen der Lobbyisten der fossilen Energiekonzerne gehalten. Diese sind klar gegen die Energiewende gerichtet. Es ist an der Zeit, die neutrale Wissenschaft zu Wort kommen zu lassen.

    Das Schreiben an Minister Habeck befindet sich in der Anlage.

    Zweiter Online-Informationsabend
    am Donnerstag, 3. Februar um 19:00 Uhr mit Rechtsanwalt Wolfgang Baumann und weiteren Gästen

    Liebe Grundbesitzer und Pächter entlang der geplanten großen Stromtrassen,

    liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

    mit über 400 Teilnehmern war die Veranstaltung am vergangenen Donnerstag äußerst erfolgreich. Es gab reichlich Informationen und es wurde viel diskutiert. Wie erwartet hat die Zeit aber nicht ausgereicht, die Fragen im Zusammenhang mit der massiven Inanspruchnahme von Böden und Flächen für unnötige Stromtrassen zufriedenstellend zu beantworten. Gerne laden wir daher zu einem weiteren bundesweiten Informationsabend mit Rechtsanwalt Wolfgang Baumann ein, um dieses Thema weiter zu vertiefen.

    Gemäß der bereits erfolgten Ankündigung bitten wir diesmal um eine formlose Anmeldung an veranstaltung@stromautobahn.de. Details dazu können der nachstehenden Einladung entnommen werden.

    Die Zugangsdaten senden wir an die angemeldeten Personen kurz vor dem Termin wieder per E-Mail.

    Bitte diese Information auch im Bekanntenkreis weiterreichen.

    Mit streitbaren Grüßen

    ihre Bürgerinitiative Leinburg



    “Wir brennen für die Energiewende!

    Aktionstag in Bergrheinfeld

    "Wir brennen für die Energiewende" war das Motto der Demo in Bergrheinfeld am Freitag, den 22.10.21. Gut 100 Menschen waren gekommen, um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, vom Bau des Südlink betroffene Landwirte setzten mit einem Konvoi aus mehr als 20 Traktoren ein eindrucksvolles Protestzeichen. Was Mut macht: Gegen den Willen der Menschen vor Ort können neue Stromtrassen nicht gebaut werden. Von diesem Un-Willen, aber auch von einem großen Zusammenhalt unter den Netzausbaukritikern, war viel zu spüren.

    Internationaler Stromhandel verhindert 100 Prozent Erneuerbare 

    Als Demo-Redner waren viele der Mitglieder aus dem Initiativkreis Netzentwicklungsplan (IK NEP) dabei, der jetzt seit rund zwei Jahren aktiv ist: Rechtsanwalt Wolfgang Baumann, Rainer Kleedörfer von der N-ERGIE, Dr. Werner Neumann (Sprecher des Arbeitskreises Energie im wissenschaftlichen Beirat des BUND) und Vertreter*innen von Bürgerinitiativen aus dem Bundesgebiet. MdB Ralph Lenkert (DIE LINKE), der sich im Bundestag seit Jahren gegen den überdimensionierten Netzausbau engagiert und Fachmann für das Thema ist, kam als Unterstützer aus Thüringen. Ein wertvolles Zeichen der Solidarität setzte auch Babs Günther vom Schweinfurter Bündnis gegen Atomkraft, die vor einer Renaissance der Atomkraft warnte. Grußworte gab es von Bürgermeister Ulrich Werner aus Bergrheinfeld und Bürgermeister Anton Gößmann aus Wasserlosen.

    Einhellig wurde gemahnt, dass die Energiewende mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien nicht gelingen kann, wenn sich Deutschland abhängig macht von einer fossilen und atomaren Stromerzeugung und dafür das Stromhandelsnetz europaweit ausbaut. Verteilnetze fehlen jedoch, ohne diese ist aber der Ausbau von Erneuerbaren nicht möglich. Bis zum 20.10. konnte der Netzentwicklungsplan Strom konsultiert werden, und diese Pläne zeigen: Eine machbare, dezentrale und günstigere Alternative zum überdimensionierten Übertragungsnetzausbau wird nicht untersucht, der von den Übertragungsnetzbetreibern und der BNetzA vorgelegte NEP entspricht dagegen nicht der Klimaschutz-Gesetzgebung und verletzt die Grundsätze des Energiewirtschaftsgesetzes.

    Sandabbau für erdverkabelte Stromtrassen

    Spannend war ein Treffen der Trassengegner am Nachmittag, bei dem Vertreter des Übertragungsnetzbetreibers TransnetBW zu den Feldversuchen informierte, mit denen die Auswirkungen von Erdkabeln untersucht werden sollen. Erschreckend: Es geht dabei nicht um die Verhinderung von Schäden, sondern um deren Verwaltung. Wenn es dann später etwa um die Entschädigungen der betroffenen Landwirte geht, möchte man sich offensichtlich mit Untersuchungen absichern. Katastrophal: Das Bodenleben wird überhaupt nicht untersucht. Die heißen Leitungen sollen übrigens in den wertvollen und knappen Rohstoff Sand gebettet werden. Und das über tausendende von Kilometern.

    Deshalb: "Keine Trasse, nirgends!" ist die notwendige und konstruktive Antwort auf das kopflose "Weiter so" einer lobbyhörigen Politik, die nicht verstehen will, dass Stromtrassen kein Ersatz sein können für den zeitnahen Ausbau von Erneuerbaren Energien vor Ort.

    Demo für den ungehinderten Ausbau von Erneuerbaren Energien vor Ort

    Neue Übertragungsleitungen sind kein Klimaschutz. Vielmehr ist die Behauptung, der Ausbau Erneuerbarer Energien wäre ohne den Ausbau neuer Übertragungstrassen nicht möglich, ein Ablenkungsmanöver, dass der Energiewende erkennbar geschadet hat. Deutschland steuert auf eine Stromerzeugungslücke zu. Diese Gefahr besteht, weil der Ausbau von Erneuerbaren Energien durch politisch erzeugte Verhinderungsmanöver ausgebremst worden ist.

    Den Verantwortlichen aus Politik und Wirtschaft wollen wir mit unserer Demo signalisieren, dass schuldhaft entstandene Fehlentwicklungen von der Öffentlichkeit durchaus als solche wahrgenommen werden: Dass die Bayerische Landesregierung noch immer an der 10H-Abstandsregelung von Windkraftanlangen zur Wohnbebauung festhält und eine wichtige und klimafreundliche Energiequelle einfach ignoriert, ist ein grundlegendes Versagen. Die Versorgungssicherheit der Bevölkerung ist nicht deshalb in Gefahr, weil Übertragungsstromtrassen fehlen, sondern weil die Stromproduktion fehlt. Dieser fehlende Strom kann und darf keinesfalls durch Atom- und Kohlestrom aus dem Ausland ersetzt werden!

    Genau das sind aber die Pläne laut aktuellem Netzentwicklungsplan, der bis zum 20.10.2021 von der Öffentlichkeit eingesehen und konsultiert werden kann. Im bundesweiten Aktionsbündnis Trassengegner sind wir der Meinung, die Frage um Stromhandel und Netzausbau ist die “Gretchenfrage der Energiewende”. Mit ihr entscheidet sich, ob die Energiewende mit hundert Prozent Erneuerbaren Energien realisiert wird, was technisch machbar und für den Klimaschutz unerlässlich ist. Dagegen wird mit neuen Übertragungstrassen der konventionelle Energiemarkt mit hohen Anteilen an Atom- und Kohlestrom erhalten.

    Weil fachliche Argumente allein offensichtlich nicht ausreichen, setzen wir als bundesweites Aktionsbündnis von Bürgerinitiativen ein Zeichen auf der Straße: Ja zur Energiewende, Nein zum überdimensionierten Übertragungsnetzausbau!

    Die Demo findet am Freitag, 22.10.2021, um 17.30 Uhr am Bootsanlegeplatz in Bergrheinfeld statt. Anfahrt ist über den Adam-Tasch-Weg in Grafenrheinfeld.

    Als Redner konnten gewonnen werden:

    • Rainer Kleedörfer (Leiter Zentralbereich Unternehmensentwicklung der N-ERGIE Aktiengesellschaft Nürnberg)
    • Dr. Werner Neumann (Sprecher des Arbeitskreis Energie
      im wissenschaftlichen Beirat des BUND e.V.)
    • Rechtsanwalt Wolfgang Baumann (Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Würzburg)
    • MdB Ralph Lenkert (Die Linke)

    Als kleines Highlight wird es einen Mast aus Fackeln geben.

    Auf eine zahlreiche Teilnahme freuen wir uns!


    Für das bundesweite Bündnis der Bürgerinitiativen:
    Dörte Hamann
    Sprecherin Aktionsbündnis Trassengegner

    Foto: Ingrid Schmidt


    Das Bayerische Fernsehen war kurz vorm Wahlsonntag in Altdorf. Hier der vierminütige Beitrag aus der Rundschau:

    Geplanter Netzausbau / Umspannwerk in Altdorf

    Ein Film der ARD zeigt, wie eine dezentrale Energiewende ohne massiven Ausbau des Übertragungsnetzes funktioniert. Er steht unter dem Titel "Welchen Preis zahlen wir für die Energiewende?" bei YouTube zur Verfügung. Auch unsere Pressesprecherin ist dabei.

    Kampf um Strom