Beiträge von olilsvja

    Die Bürgerinitiativen Altdorf und Leinburg laden ein zu einem weiteren Trassencamp an der geplanten Juraleitung. Am Samstag, den 31. Juli wollen wir in Ludersheim erneut den Verantwortlichen sagen: Die Juraleitung ist ein Klimaschutz-Killer

    Die geplanten riesigen Stromübertragungstrassen sind, wie auch die Juraleitung, kein Naturgesetz. Wir Bürgerinitiativen im Aktionsbündnis Trassengegner sind davon überzeugt, dass die Leitung verhindert werden kann, und dass sie verhindert werden muss. Wir erwarten Gäste von vielen Partner-.Bis und würden uns auch über zahlreiche Besucher aus unseren Reihen freuen.

    Die CSU ist überrascht und TenneT macht alles falsch!

    Am vergangenen Samstag war großer Demonstrationsaufruf in Kornburg.
    Ein Beitrag von Hardy Ihre, BI Schwanstetten - Nein zur P53 Südtrasse, vom 12.05.2021

    „Kornburg wehrt sich“ lautete das Motto. Die Kornburger fordern „Abstand“ zum geplanten Verlauf des 380 kV Ersatzneubaus der Juraleitung.

    Die angekündigten Gäste, hochrangig aus Nürnberger Stadtrat, stellvertretender Nürnberger Bürgermeister, sowie Bayerischer Landtag und Deutschem Bundestag.

    Den Anfang machte der 1. Vorsitzende des Bayerischen Landtags Karl Freller, CSU. Er machte sofort seiner Überraschung über die Trassenplanung von TenneT und der gewählten Strecke Luft. Vollkommen unvorhergesehen kam die Ankündigung von TenneT, sich an der 220 kV Bestandstrasse zu orientieren und Engstellen wie z.B. in Katzwang mit Erdkabel zu versehen. Der 400 m Abstand von Freileitungen zu Siedlungen wird dabei oft nicht eingehalten, bzw. 100 m bei Erdverkabelung.

    Herr Freller versprach, die Umwandlung dieser „Kann-Vorschrift“ aus dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) zu einer „Muss-Vorschrift“ persönlich anzustoßen.

    Ein interessantes Versprechen - vor allem wenn man weiß, dass die aktuelle Version des LEPs aus dem Jahr 2018 genau diese Passage bezüglich der Abstände zu Freileitungen als „Kann-Bestimmung“ formuliert. Eine „Muss-Bestimmung“ wurde aufgrund der dichten Siedlungsstruktur bewusst ausgeschlossen. (LEP-180220_Anlage_2_-Zusammenfassende_Erklaerung.pdf-Seite5 /d).

    Diese Entscheidung wurde von Staatsminister Albert Füracker, CSU und seinem Team im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat exakt so getroffen, und im Jahr 2020, aufgrund des nahenden Raumordnungsverfahren der Juraleitung sogar erneut von der Bayerischen Staatsregierung so bestätigt. Kurz formuliert, die CSU räumt der gewünschten Trassenrealisierung alle politischen Steine aus dem Weg.

    Weshalb ist Herr Freller nun so überrascht? Das Thema Juraleitung und Ersatzneubau sind doch nicht wirklich neu! Setzt Herr Freller sich erst jetzt richtig damit auseinander, da die Vorzugsvariante seinen Wahlkreis und Heimatort Schwabach tangiert?

    Als Fazit aus Herrn Freller´s Vortrag bleiben mehr Fragen als Antworten und ein Versprechen den Einfluss auszüben um den Trassenverlauf zu verschieben.

    Danach sprachen diverse politische Vertreter von der ÖDP, Bündnis90/ DIE GRÜNEN nochmals der CSU und der SPD. Einheitlich versprachen sie den Zuhörern die Trasse um Kornburg herum verhindern zu wollen – die Verschiebung Richtung Süden wurde immer nur in leisen Nebensätzen angedeutet.

    Dann betrat der Bundestagsabgeordneter Michael Frieser, CSU die Bühne.

    Nachdem er die angebliche Notwendigkeit der Trasse abgearbeitet hatte, widmete sich Herr Frieser dem unfähigen und intransparenten Lösungsfinder TenneT. Inakzeptabel sei es, mit lediglich nur einer Variante ins Raumordnungsverfahren zu starten. Ebenso wurden die unklaren und mäßig detaillierten Begründungen von TenneT, wie es zu genau dieser Variante nahe der Bestandstrasse gekommen ist, kritisiert.

    Dabei hat Herr Frieser wohl auf dem Weg von Berlin nach Nürnberg vergessen, dass er als Bundestagsabgeordneter maßgeblich an dem beschlossenen Trassenverlauf politisch mitgewirkt hat. Mit der Aktualisierung des Bundesbedarfsplangesetzes Anfang 2021 hat er aktiv die Erdverkabelung an Engstellen, wie z.B. Katzwang, mit seinen Koalitionskollegen ermöglicht. Und TenneT weist in jeder Videokonferenz mehrmals darauf hin, dass sie nicht der Adressat das „OB die Trasse kommt“ sind, sondern nur für das „WIE die Trasse kommt“ sind. Laut TenneT hat das „OB“ die Politik in Berlin entschieden, somit in Teilen auch MdB Frieser.

    TenneT hat in den letzten Wochen in vielen Stunden Videokonferenz den Teilnehmern erklärt, welche Abwägungen und Varianten geprüft wurden. An kritischen Stellen, wie Katzwang, Schwabach, Kornburg, Ludersheim bis zu 5 Varianten um die Ortschaften herum. Akribisch wurde nach sachlichen und fachlichem Wissen abgewägt. Alles streng nach Vorgabe des Gesetzgebers, so TenneT.

    Natürlich erwähnte Herr Frieser diese Details nicht und schiebt den schwarzen Peter somit TenneT zu.

    Er beendete seine Rede mit den Worten: „Diese Trasse wird in Kornburg so nicht kommen“. Er persönlich werde seinen politischen Einfluss mit den Kollegen aus Nürnberg geltend machen.

    Wenn der Netzausbau laut Herrn Frieser also kommen muss, dann soll er aber auch klar formulieren, welche Natur er stattdessen zerstören will und welche Menschen durch seinen Einfluss gesundheitlich gefährdet werden.

    Leider gab es keine Einsicht, dass diese Trasse nicht notwendig ist und eigentlich nur dem wirtschaftlichen Konzept der Energiekonzerne dient und damit keine Erkenntnis, dass diese Trasse niemanden, nirgendwo belasten müsste.

    Falls die Trassenplanung in den kommenden Monaten nochmal gravierend verändert wird, wissen die Menschen nun wenigstens, warum das passiert. Hr. Frieser und seine Kollegen aus Nürnberg haben öffentlich angekündigt Ihren politischen Einfluss geltend zu machen. Wenn TenneT den Trassenverlauf nun ändern würde, werden somit fachliche Kriterien zum „Schutz von Mensch und Natur“ von vornehmlichen, politischen CSU Interessen im Superwahljahr ausgestochen.

    Starkes Zeichen gegen die Juraleitung: „Keine Trasse, nirgends!“

    Was als kleine Mahnwache geplant war, wurde aufgrund der aktuellen Entwicklungen bei den Planungen zur Juraleitung und dem Start des Raumordnungsverfahrens zu einer kämpferischen Demonstration: Am Freitag, den 14.05.2021, kamen in Ludersheim rund 100 Menschen zusammen, um gegen ein neues Umspannwerk und gegen den Ausbau der Stromtrasse Juraleitung/P53 zu protestieren. Trotz der unerwartet hohen Anzahl von Teilnehmern konnten Abstandsregelungen und Maskenpflicht eingehalten werden.


    Das Aktionsbündnis Trassengegner hatte mit der Bürgerinitiative (BI) Raumwiderstand Ludersheim zu der Aktion aufgerufen. Aktionsbündnis-Sprecherin Dörte Hamann wies darauf hin, dass gerade die digitalen Bürgerinformations-Veranstaltungen, die Übertragungsnetzbetreiber Tennet in den letzten Tagen durchgeführt hatte, zu mehr Fragen als Antworten geführt hätten: „Tennet hat mit vollkommen unausgereiften Planungen verbrannte Erde hinterlassen. Wie sollen jetzt Trassenverläufe im anstehenden Raumordnungsverfahren fachgerecht konsultiert werden, wenn nicht einmal feststeht, wo das Umspannwerk künftig stehen soll?“

    Hubert Galozy von der BI Leinburg mahnte an, dass auch unter den Nachbargemeinden Solidarität gefragt sei. „Der Kampf gegen die Juraleitung geht gerade erst richtig los! Bei der Juraleitung gibt es für Ludersheim und die Region Altdorf keine verträgliche Lösung. Dass es Kommunen gibt, die meinen, sie könnten aus der Aufrüstung Vorteile ziehen, weil die Trasse aus ihrem Ort verschoben wird, aber dabei nicht auf ihre unmittelbaren Nachbarn schauen, deren Wohnumfeld damit unwiederbringlich zerstört werden würde, ist unverständlich.“

    Claudia Groß bedankte sich im Namen der Ludersheimer Bürgerinitiative bei den Teilnehmern, unter ihnen auch Altdorfer Stadträte, dass sie so zahlreich erschienen waren. Eindringlich forderte sie dazu auf, sich weiter gegen das Milliarden-Projekt zu engagieren. Planer und Politik müsse man gerade in Zeiten des Wahlkampfes verstärkt dazu auffordern, die Pläne für den Bau der Leitung grundsätzlich zu hinterfragen: „Es ist nicht zu spät, um gegen eine Trasse berechtigten Einspruch zu erheben, die in einer Zeit geplant wurde, in der Klimaschutz und der Ausbau von Erneuerbaren Energien vor Ort noch nicht im Fokus standen. Es ist den Planern nicht gelungen, eine verträgliche Variante für die Juraleitung vorzuschlagen, und sie haben nicht belegt, dass die Leitung für die Versorgungssicherheit Bayerns nötig ist. Deshalb bleibt unsere Forderung: Keine Trasse, nirgends! Wenn der Wald zwischen Autobahn und Wohnhäusern in Ludersheim dieser Megatrasse zum Opfer fällt, können wir hier einpacken!“

    Damit das nicht geschieht, soll der Protest wachsen, so das Ziel der Bürgerinitiativen. Die „2. Ludersheimer Mahnwache“ ist für Mitte Juni geplant.

           

    Online-Infoabend stößt auf großes Interesse

    Neue Stromtrassen: Überdimensioniert und europarechtswidrig! Perspektiven für die Bürgerenergie

    Der Infoabend am 03. Mai 2021 des Initiativkreis Netzentwicklungsplan (IK NEP), einem Arbeitskreis aus Experten und Bürgerinitiativen, war ein voller Erfolg. Die Online-Veranstaltung mit dem Titel „Neue Stromtrassen - überdimensioniert und europarechtswidrig - Perspektiven für die Bürgerenergie“ traf auf großes Interesse, mit dabei waren über 250 Teilnehmer*innen.

    Wer sich mit dem Thema Netzausbau beschäftig, stellt immer wieder fest: Die Trassen-Planer und Netzausbau-Befürworter haben ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Bundes- und Landespolitik stehen in der Verantwortung, Rechenschaft abzulegen für den angeblichen Bedarf von Projekten, die die Stromkunden mehr als hundert Milliarden Euro kosten sollen, Wälder und Böden nachhaltig zerstören sowie die Gesundheit der Menschen in den betroffenen Regionen belasten. Der massive Ausbau monopolistischer Strukturen verhindert die Demokratisierung der Energieversorgung, Bürgerenergie hat damit kaum eine Chance. 

    Die Präsentation von Prof. Jarass bezieht sich auf alle drei aktuellen Gutachten, hier verlinkt:

    1. Netzentwicklungsplan Strom 2030: Bewertung und erforderliche Änderungen. 2020

    2. Machen EU-Vorgaben den geplanten Stromnetzausbau zwingend erforderlich? 2021.

    3. Ist SuedLink zwingend erforderlich? Mit einer Zusatzuntersuchung für Mecklar – Dipperz – Bergrheinfeld (P43). 2021

    Als Initiativkreis Netzentwicklungsplan fordern wir den gesellschaftlichen Diskurs ein und fragen: Wohin würde der geplante Netzausbau führen? Welche Netze braucht die Energiewende, und was sind die Vorteile einer zellular organisierten Bürgerenergie? Eine klare, gemeinsame Forderung aller Referenten und der Bürgerinitiativen ist: Gebt der Bürgerenergie endlich eine Chance!

    Hier die Referenten mit den Themen dieser Veranstaltung, den Foliensätzen und Links zu den YouTube-Mitschnitten:


    Montag, 3. Mai 2021, um 19.30 Uhr

    Zugangslink: https://www.youtube.com/watch?v=wvGFF-…IkFxVmH0IAmh3nE

    Der Initiativkreis Netzentwicklungsplan ist stellt in einem aktuellen wissenschaftlichen Gutachten die Frage: „Machen EU-Vorgaben den geplanten Stromnetzausbau zwingend erforderlich?“

    Die Antwort ist bedenklich: Das im Frühjahr 2021 kürzlich veröffentlichte Gutachten von Prof. Dr. Lorenz Jarass und Carsten Siebels hat ergeben, dass die HGÜ-Leitung Südostlink weder wirtschaftlich sinnvoll ist, noch rechtlich einwandfrei. Der Südostlink ist nicht für die Stromversorgung in Bayern erforderlich, sondern lediglich für den Transport von überschüssigem Strom aus Norddeutschland nach Österreich. Für sämtliche Stromnetzplanungen von Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) hat es entgegen der europäischen Vorschriften keine Kosten-Nutzen-Analyse gegeben – auch nicht für den Südostlink. Die Kosten für die Gleichstromtrassen sind um ein Vielfaches höher als der Nutzen der geplanten Leitungen. Der Bundesbedarfsplan hat den Bedarf der HGÜ-Trassen damit zu Unrecht festgestellt.

    Die Planer haben ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Bundes- und Landespolitik stehen in der Verantwortung, Rechenschaft abzulegen für den angeblichen Bedarf von Projekten, die die Stromkunden mehr als hundert Milliarden Euro kosten sollen und die Natur sowie die Gesundheit der Menschen in den betroffenen Regionen nachhaltig zerstören.

    Als Initiativkreis Netzentwicklungsplan fordern wir den gesellschaftlichen Diskurs ein und fragen: Wohin würde der geplante Netzausbau führen? Was sind die Vorteile einer zellular organisierten Bürgerenergie?

    Dazu sprechen:

    Prof. Dr. Lorenz Jarass

    Professor für Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule RheinMain

    Rechtsanwalt Wolfgang Baumann

    Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Würzburg

    Dr. Werner Neumann

    Sprecher des Arbeitskreises Energie im wissenschaftlichen Beirat des BUND

    Rainer Kleedörfer

    Leiter Zentralbereich Unternehmensentwicklung der N-ERGIE Aktiengesellschaft Nürnberg

    Die Veranstaltung ist kostenlos. Bei Zuschaltung über den oben angegebenen Link bitten wir Namen und Vornamen anzugeben,

    Nachstehend die Einladung auch als Pdf-Datei.


    Heinz Wraneschitz von den dgs-news hat sich unserer Fragen angenommen zum Thema Netzausbau, warum dabei Bürger*innen deutlich weniger zu sagen haben (wenn überhaupt was) als der CDU Wirtschaftsrat, warum PricewaterhouseCoopers PwC die Öffentlichkeitsarbeit bzw. das Greenwashing für den Bürgerdialog Stromnetz übernehmen durfte und warum das BMU kein Problem damit hat, dass die Übertragungsnetzbetreiber 10 Millionen Euro für das Forschungsprogramm "Strahlenschutz beim Netzausbau" spenden.

    Sehr treffend: "Nur auf unsere Frage: "Würde das BMU auch eine entsprechende Zuwendung auch akzeptieren, wenn sie von Seiten einer netzausbaukritischen Organisation / Person geleistet werden würde?" gibt uns der BMU-Sprecher keine Antwort."

    Hier gibt es den vollständigen Artikel vom 21.03.2021 auf der DGS Website.

    Erdkabel sind keine Lösung:
    Moratorium beim überdimensionierten Übertragungsnetzausbau notwendig


    Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Söder,

    sehr geehrter Herr Staatsminister Aiwanger,

    Altdorf, den 12.02.2021

    am 28.01.2021 wurde im Bundestag das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) verabschiedet, mit den Stimmen der CSU. Mit großer Bestürzung und Verwunderung mussten wir feststellen, dass das Thema Kosten beim Stromnetzausbau in der Diskussion und bei der Entscheidung keine Rolle gespielt hat. Dies halten wir für höchst verantwortungslos gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die diesen Netzausbau über die Netzentgelte finanziell tragen müssen. Die Politik der großen Koalition führt nicht zuletzt Bayern in eine energiepolitische Sackgasse, der dringend notwendige Ausbau der Erneuerbaren Energien in Bayern wird durch den Bau neuer Leitungen und die daraus resultierenden fehlenden Investitionsanreize von verbrauchsnah produziertem Strom erkennbar ausgebremst. Die bayerische Staatsregierung steht jetzt in der Verantwortung, auf diese Fehlentscheidungen zu reagieren und sie zu korrigieren.

    Befremdlich ist, dass es nicht wenige bayerische Bundestagsabgeordnete und Landtagsabgeordnete gibt, die noch immer der Auffassung sind, Erdkabel seien eine sinnvolle Akzeptanzmaßnahme. Damit wird derzeit verstärkt versucht, Wahlkampf zu machen. Dies ist ein folgenschwerer Irrtum und ein sehr geschmackloses Vorgehen gegenüber den Betroffenen, für die sowohl Freileitungen als auch Erdkabel katastrophale Auswirkungen für ihr unmittelbares Lebensumfeld haben. Es ist besorgniserregend, dass von Seiten vieler Politiker*innen gar nicht wahrgenommen wird, was für verheerende Ewigkeitsschäden durch erdverkabelte Stromtrassen – Gleichstrom oder Wechselstrom - für die Natur auf viele Regionen in Bayern zukommen würden: Das Bodenleben käme zum Erliegen, mit gravierenden Auswirkungen für die Natur, für die Wälder, aber auch für die Landwirtschaft. Im Gegensatz zu einigen Bundestagsabgeordneten und Landtagsabgeordneten, die Erdverkabelung vehement einfordern, lehnt das Aktionsbündnis der Trassengegner diese Maßnahmen ab. Stromtrassen, die vorrangig dem Stromhandel dienen, sind auch als kostspielige Erdkabelprojekte volkswirtschaftlich unsinnig und sorgen bei vielen Betroffenen nicht für Akzeptanz.

    Den Übertragungsnetzausbau in diesem Ausmaß voranzutreiben, ohne ihn wirtschaftlich, juristisch, politisch und auf seine Auswirkungen auf die Umwelt hin einzuordnen, steht in eklatantem Widerspruch zu den deutschen Nachhaltigkeitszielen, ist ein höchst unseriöses Vorgehen und damit ein katastrophales Signal!

    Deshalb bitten wir Sie, ein sofortiges Moratorium zu beschließen, um die Rahmenbedingungen und Prämissen für diese seit 2009 existierende, technisch und gesellschaftlich überholte Übertragungsnetzausbauplanung zu überprüfen.

    Das bayernweite Aktionsbündnis der Trassengegner kämpft dafür, die überdimensionierten Übertragungsnetzleitungen, konzipiert für den europäischen Stromhandel mit Atom- und Kohlestrom, zu verhindern, und fordert deshalb im Folgenden:

    • Ein sofortiges Moratorium aller Aufrüstungen im Höchstspannungsstrombereich (Suedlink, Süd-Ost-Trasse, Juraleitung, Ostbayernring, P53/Juraleitung, P43/Fulda-Main-Leitung
    • Ausrufen des Moratoriums durch den Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, um diesem durch den Einfluss der CSU im Bund mehr Nachdruck zu verleihen und das Thema in Bayern zur „Chefsache“ zu machen
    • Unterstützung der Moratoriums-Forderung durch den Bayerischen Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger
    • Forderung einer Kosten-Nutzen-Analyse der Übertragungsnetzbetreiber für jede einzelne Aufrüstungsmaßnahme, wie es die EU vorschreibt
    • Einberufen einer Arbeitsgruppe, die nicht durch die Taskforce Netzausbau geleitet wird, sondern durch eine Taskforce Energiewende mit Teilnehmern auch aus Bürgergenossenschaften und Bürgerinitiativen, die sich für eine dezentrale Energiewende einsetzen
    • Eine echte Transformation des Strom- und Energiesystems hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung unter Zugrundelegung des technischen Fortschritts und Beachtung der Vorsorgeforschung, wie sie in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie - Weiterentwicklung 2021“ beschrieben ist

    Übertragungsnetze produzieren keinen Strom. Die zu erwartenden Kosten haben sich seit 2014 vervielfacht, und die Einschätzung zur juristischen Verhinderung dieser Übertragungsnetze ist erfolgsversprechend. Will die Bayerische Staatsregierung Milliardengräber, Umweltzerstörung, gesundheitliche Gefahren, Austrocknung von Böden und Wäldern und Strompreiserhöhungen über rapide steigende Netzentgelte der mittlerweile über rund 100 Milliarden Euro veranschlagten Übertragungsnetzausbaukosten tatsächlich akzeptieren? Der soziale Frieden wird durch die geplanten Stromtrassen in Gefahr geraten. Im Wahljahr 2021 sollte klar sein, dass wir niemanden aus der politischen Verantwortung entlassen werden, wenn für die schädlichen Milliardengräber und gegen eine dezentrale Energiewende zugunsten der Bürger*innen gestimmt wurde. Analog gilt das für die nächste Landtagwahl 2023 in Bayern.

    Für das Aktionsbündnis der Trassengegner:

    Christine Vasse, BI Altdorf-Burgthann Petra Kraus, BI Schnaittach

    Georg Stumpf, BI Leinburg Olaf Lüttich, BI Leinburg

    Karina Draxler, BI Ludersheim Hubert Galozy, ABSOT

    Sigrid Schindler, Aktionsbündnis gegen die Juraleitung Wolfgang Schmid, BI Büchenbach

    Im Namen zahlreicher weiterer Bürgerinitiativen und Betroffenen.

    Bei Rückfragen:
    Dörte Hamann, Aktionsbündnis Trassengegner / Aktionsbündnis gegen Süd-Ost-Trasse (ABSOT)
    pressestelle@stromautobahn.de, Tel. 01573 2618073

    Nachstehend die Druckdatei des Briefs, sowie weitergehende Hintergrundinformationen


    Pressemitteilung vom 01.02.2021

    Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG):

    Bundesweites Bürgerinitiativen-Bündnis

    fordert Moratorium beim Netzausbau

    Kosten im Verhältnis zum Nutzen beim Netzausbau kein Thema?

    Am 28.01.2021 wurde im Bundestag das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) verabschiedet. Damit stimmt das Parlament nach nur dreißigminütiger Aussprache für einen noch umfangreicheren, beschleunigten Netzausbau. Dies stößt im bundesweiten Bündnis der Trassengegner auf Kritik. Dörte Hamann vom Aktionsbündnis Trassengegner dazu: „Mit großer Bestürzung stellen wir fest, dass das Thema Kosten beim Stromnetzausbau in der Diskussion bei der Entscheidung keine Rolle gespielt hat. Das halten wir für höchst verantwortungslos gegenüber den kleinen Stromkunden, die diesen Netzausbau über die Netzentgelte finanziell tragen sollen. Die Bundesregierung und die zustimmenden Parteien verabschieden einen ganzen Katalog voller Milliardenprojekte, ohne die von der EU vorgeschriebene Kosten-Nutzen-Analyse vorgelegt zu haben. Wir halten diese Pläne für europarechtswidrig. Deshalb fordern wir eine unabhängige Prüfung von umweltverträglichen, bezahlbaren Lösungen, wie sie auch im Energiewirtschaftsgesetz vorgeschrieben sind.“

    Überdimensionierter Netzausbau ist katastrophales Signal an Stromkunden und Absage an Klimaschutz

    „Pläne für den Netzausbau zugunsten einiger weniger Profiteure gibt es mehr als genug, aber ein Plan für eine gesamtgesellschaftlich nutzbringende Energiewende fehlt weiterhin. So kann Klimaschutz nicht gelingen!“, kritisiert Hamann. „Den Übertragungsnetzausbau in diesem Ausmaß voranzutreiben, ohne ihn wirtschaftlich, juristisch, politisch und auf seine Auswirkungen auf die Umwelt hin einzuordnen, steht in eklatantem Widerspruch zu den deutschen Nachhaltigkeitszielen, ist ein höchst unseriöses und unsoziales Vorgehen und damit ein katastrophales Signal. Deutlicher kann man den Stromkunden und Betroffenen nicht sagen: Eure Interessen sind uns gleichgültig.“ Die Kosten für den geplanten Netzausbau steigen laut den Plänen der Bundesregierung damit noch einmal um 17,3 Milliarden Euro, dazu kommen die rund 100 Milliarden Euro Kosten, die mit den bereits verabschiedeten Netzausbauplänen entstehen. Diese Kosten werden von allen Stromkunden getragen, die nicht wie einige energieintensive Betriebe von den Netzentgelten befreit sind. „Das ist eine asoziale Energiepolitik zu Lasten von privaten Stromkunden und dem gesamten Mittelstand, im Interesse eines europaweiten, auch fossil-atomaren Stromhandels, der vorrangig industriellen Großabnehmern dient“, sind sich die Bürgerinitiativen einig.

    Netzausbau wird trotz Corona beschleunigt, Mitspracherechte werden ausgehebelt

    Das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG), gegen das das Bündnis im Mai 2020 einen bundesweiten Protesttag organisiert hatte, wurde am 20.01.2021 sang- und klanglos bis Ende 2022 verlängert. Damit werden die Mitspracherechte bei Großprojekten praktisch ausgehebelt, wichtige Erörterungstermine finden nicht statt oder werden online abgehandelt, womit den Betroffenen, aber auch Umweltverbänden und nicht zuletzt der gesamten Öffentlichkeit der Zugang zu einem transparenten Verfahren verwehrt bleibt. Diese Entscheidung ist genau das Gegenteil davon, was nötig wäre, um massive Großprojekte wie Südlink, Südostlink, Ultranet, Juraleitung und weitere zu begleiten. „Wir sehen durch diese gravierenden Eingriffe den sozialen Frieden in zahlreichen Regionen gefährdet“, so die Sorge der Vertreterin der Bürgerinitiativen. „Ein sofortiges Moratorium mit Überprüfung der Alternativen für diese überholte Übertragungsnetzausbauplanung sind nach unserer Ansicht unerlässlich. Die Verstärkung der dezentralen Strukturen bei der Energieversorgung würde für mehr regionale Wertschöpfung sorgen. Dazu müssen die Themen Sektorkopplung und Energiespeicher zwingend bei der Planung eine deutlich stärkere Berücksichtigung finden. Nur so können Klimaschutz und Energiewende gelingen.“

    Ihrer Verantwortung gegenüber Ihren Wählerinnen und Wählern kommen die Bundestagsabgeordneten bis auf wenige Ausnahmen in keiner Weise nach. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier behindert die schnelle Umsetzung der Energiewende seit Jahren, wie an zahlreichen Entscheidungen klar erkennbar ist.

    Die Bürgerinitiativen fordern deshalb: „Die für vom Netzausbau betroffene Regionen verantwortlichen Politikerinnen und Politiker aller Ebenen, Bundestagsabgeordnete, Landtagsabgeordnete, aber auch kommunale Vertreter*innen, müssen ein Moratorium zur Chefsache machen. Es darf kein Meter Trasse gebaut werden, bevor dies nicht bezüglich der Kosten, offener juristischer Fragestellungen und bezüglich des Nutzens für Versorgungssicherheit, Energiewende, Natur- und Klimaschutz transparent überprüft worden ist. Es gibt kostengünstigere und umweltfreundlichere Alternativen zu den jetzt im Bundestag verabschiedeten Plänen. Im Wahljahr 2021 sollte klar sein, dass wir niemanden aus der politischen Verantwortung entlassen werden, wenn für die schädlichen Milliardengräber und gegen eine dezentrale Energiewende mit den Bürger*innen gestimmt wurde.“

    Für das bundesweite Aktionsbündnis gegen den überdimensionierten Netzausbau:

    • Dörte Hamann, Sprecherin Aktionsbündnis Trassengegner /Aktionsbündnis gegen die Süd-Ost-Trasse ABSOT
      (Kontakt: 01573 2618073 oder pressestelle@stromautobahn.de)
    • Maria Quanz, Verbandssprecherin (HE) Bundesverband der BI gegen SuedLink
    • Sebastian Locker, Aktionsbündnis Ultranet
    • Conny Zeidler, Sprecherin der BIs gegen den Ersatzneubau Juraleitung
    • Petra Filbeck, Sprecherin BüfA Regensburg

    Druckdadei: 2021-02-01 PM Moratorium wegen BBPlG und PlanSiG (1).pdf


    Ein schwieriges Jahr geht zu Ende. 2021 wird sicher ebenfalls kein ruhiges Jahr, auch nicht für unser Aktionsbündnis. Der Kampf für eine dezentrale Energiewende muss weitergehen.

    Als Aktionsbündnis sind wir jetzt bald sieben Jahre im Einsatz, ursprünglich nur unter dem Namen „Aktionsbündnis gegen die Süd-Ost-Trasse“, jetzt auch als „Aktionsbündnis Trassengegner“, da sich unser Aktionsrahmen nicht allein gegen eine einzelne Trasse richtet, sondern insgesamt gegen den überdimensionierten Netzausbau, den wir als Verhinderungsmaßnahme für die Energiewende identifizieren. Den zahlreichen Freiwilligen in den Bürgerinitiativen, die schon so lange durchgehalten haben, aber auch den neu dazu Gekommenen, die durch ihre frische Tatkraft und neue Blickwinkel dafür gesorgt haben, dass keine „Betriebsblindheit“ aufkommt, herzlichen Dank! Der gemeinsame Widerstand gegen die Verhinderer der Energiewende in Politik und Konzernen hat bislang immerhin dazu geführt, dass Projekte verhindert (P44) oder zeitlich massiv verzögert wurden – wertvolle Zeit, um Projekte wie Südostlink, Südlink fundamental in Frage zu stellen, den Protest bundesweit zu vernetzen und die Diskussion um die Notwendigkeit voranzutreiben, dass der Ausbau von Erneuerbaren auch in Bayern nicht länger ausgebremst wird. Vor allem die Frage um die explodierenden Kosten des Netzausbaus ist die Achillesferse in der Argumentation der Trassenbefürworter. Dass damit das Ziel einer kostengünstigen und klimafreundlichen Energieversorgung keinesfalls erreicht werden kann, steht außer Frage, und wir werden nicht nachlassen, den Trassenbau als schädlich für die Energiewende gerade auch aufgrund der massiven Kosten als sozial unverträglich zu kritisieren und konsequent abzulehnen.

    Trotz widriger Umstände waren wir als Aktionsbündnis Trassengegner im vergangenen Jahr sehr aktiv. Positiv hervorzuheben ist dabei die effektive und freundschaftliche Zusammenarbeit mit Bürgerinitiativen vom Bundesverband gegen Südlink und vom Aktionsbündnis Ultranet, mit denen wir unsere Forderungen immer wieder in die öffentliche Diskussion tragen. Allein das Aktionsbündnis gegen die Juraleitung ist als lockerer Verband in diesem Jahr auf 32 Bürgerinitiativen angewachsen. Auch mit dem noch recht jungen Projekt Fulda-Main-Leitung (P43) setzen wir uns auseinander. Unser Ziel bleibt der Kampf gegen den überdimensionierten Netzausbau (siehe Aktionskonsens), und dafür haben wir gute Argumente. Am Südostlink wurde in diesem Jahr der Widerstand sogar „in Stein gemeißelt“, und es wurde eine Widerstandseiche gepflanzt.

    Gutachten zu Netzausbaukosten, Bundesbedarfsplangesetz

    Im Januar 2020 fand in Berlin eine Pressekonferenz statt. Dort wurde erstmalig das Gutachten von Professor Lorenz Jarass vorgestellt. Kernaussage: Die Nichtberücksichtigung der Netzausbaukosten ist ein ausschlaggebender methodischer Fehler, der die gesamte Bedarfsanalyse des aktuellen Netzentwicklungsplans (NEP) in Frage stellt. Das Gutachten kann hier frei heruntergeladen werden. Erfreulich ist, dass aus dieser Presse-Aktion ein nun bereits fast ein Jahr währender, konstruktiver fachlicher Austausch von Bürgerinitiativen und Fachleuten entstanden ist. Die Novellierung des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG), gegen das sich das Gutachten auch richtet, befindet sich derzeit in der parlamentarischen Abstimmung und wird voraussichtlich erst Ende Januar 2021 im Bundestag verabschiedet, deutlich später als erwartet.

    Breiter Protest an den Trassen

    Wie es ohne die Corona-Pandemie weitergegangen wäre mit den Protestaktionen, zeigen die großen Veranstaltungen mit vollen Hallen und jeweils hunderten von Trassengegnern: In Neustadt/Waldnaab im Januar waren fundamentaler Widerstand und „Der Geist von Wackersdorf“ spürbar, und in Berching erklärten Professor Christian von Hirschhausen und Rainer Kleedöfer (N-ERGIE im Februar, warum der geplante Netzausbau mit dem System Energiewende nicht in Einklang zu bringen ist: „Überdimensionierter Netzausbau ist wie Kohlestrom vom Mond“.

    PlanSiG: Öffentlichkeitsbeteiligung wird weiter begrenzt, bundesweiter Protesttag

    Ab März war die Arbeit der Bürgerinitiativen durch Corona von vielen Einschränkungen betroffen: Informationsveranstaltungen wurden abgesagt, es gab keine Möglichkeit zu spontanen Treffen oder zu Mitgliederversammlungen in größerem Rahmen. Die schnelle Verabschiedung vieler Beschleunigungsgesetze für den Netzausbau sorgte für Irritation, denn Bürgerbeteiligung in Planungsverfahren wurde zunehmend erschwert und reduziert sich inzwischen auf Onlineveranstaltungen, die einer fairen Bürgerbeteiligung bei weitem nicht gerecht werden. Der Verdacht, die Planungsverantwortlichen könnten die Pandemie nutzen, um in der allgemeinen Verunsicherung Fakten beim Netzausbau zu schaffen, wird zunehmend erhärtet. Mit Hilfe des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) wurde die bestehende Art der Bürgerbeteiligung endgültig zum Erliegen gebracht, siehe dazu die Rede von Rechtsanwalt Wolfgang Baumann.

    Der spontan organisierte, bundesweite Protesttag am 24.05.2020 war ein voller Erfolg, gerade auch was den Zusammenhalt der Bürgerinitiativen betrifft. In mehr als 60 Einzelaktionen wurde von Niedersachsen bis Niederbayern an Ultranet, Südlink, Südostlink, Ostbayernring und Juraleitung ein Zeichen der Solidarität unter Trassengegnern und für den Erhalt demokratischer Mitspracherechte gesetzt.


    Post an den Bundestag geht ab

    Am 24.06.2020 wurde sehr spontan eine Trassengegner-Sendung mit Frank Farenski ("Leben mit der Energiewende") im Schwabachtal zum Thema "Eigenstrom statt Stromtrassen" aufgenommen, Wie auch bei gleichen Aktionen bundesweit, konnten Bürgerinnen und Bürger ihren Protest gegen die geplanten Änderungen beim Erneuerbare Energien Gesetz per Post bei ihren Abgeordneten deutlich machen.


    Aktionsbündnis Juraleitung wächst

    Gerade auch in den Regionen, die von der Juraleitung (P53) betroffen sind, ist der Protest 2020 weiter stark gewachsen. Viele Kommunen schließen sich der grundsätzlichen Kritik am Netzausbau an. Anfang September fand in Wallnsdorf bei Berching das erste Trassen-Protestcamp mit Zeltlager und Übernachtung statt, um nur ein Beispiel für die Aktivitäten vor Ort zu nennen. Eine Aktion, die viel Spaß gemacht hat, aber gleichermaßen zeigen soll, dass der Widerstand in den Regionen gegen die zerstörerischen Projekte der Konzerne auch mit Trassenblockaden einhergehen kann. Auch eine von BIs organisierte Briefaktion an alle Bundestagsabgeordneten war eine sehr beeindruckende Initiative, die für Resonanz bei den Adressaten gesorgt hat.

    Mit den Aktionen bei „Altdorf unter Strom“ konnten wir als Aktionsbündnis gemeinsam mit der Stadt Altdorf und allen Altdorfer Parteien ein klares Zeichen gegen die Juraleitung und die Netzausbaupläne insgesamt setzen: Demo am 15.08.2020 in Ludersheim,
    Wackersdorf-Filmabend „Die Arroganz der Macht – Von der Notwendigkeit bürgerlichen Widerstands“ mit Rechtsanwalt Wolfgang Baumann und
    Franz Waldmann (BüfA Regensburg, Bündnis für Atomausstieg und erneuerbare Energien)
    und Infoabend mit dem Thema „Welche Stromtrassen braucht die Energiewende?“


    Nicht für die Energiewende, sondern für einen europaweiten Stromhandel

    Ein weiteres Flächen und Wald fressendes Umspannwerk bei Ludersheim ist schon geplant. Dabei werden die Masten der ankommenden und abgehenden Leitungen von ca. 35 auf dann 75 Meter hochgerüstet.


    Obwohl nicht erforderlich, soll die Transportkapazität um das elffache erhöht werden.


    Altmaiers Netzausbau ist eine Energiewende-Verhinderungsmaßnahme

    Im Verlauf des Jahres fanden, oftmals online, zahlreiche Gespräche mit politischen Vertreterinnen und Vertretern statt, die spannend waren, aber auch gezeigt haben, dass gerade auch Bundestags- und Landtagsabgeordnete nicht ausreichend informiert sind, welch weitreichende Folgen der Bau zahlreicher neuer Stromtrassen hätte: Der geplante Netzausbau ist zu teuer, zu umweltzerstörend und für die Energiewende kontraproduktiv. Ein Moratorium beim Netzausbau wäre die einzig richtige Entscheidung. Der Anreiz und die Notwendigkeit, Erneuerbare Energien vor Ort schnell und effektiv auszubauen, wird mit dem Erhalt und einer massiven Erweiterung des veralteten, zentralistischen Systems weiter im Keim erstickt. Wenn man die EEG-Novelle der Bundesregierung betrachte, wird klar: Die Energiewende soll mit voller Absicht an die Wand gefahren werden. (siehe dazu den sehr guten Artikel „Das Beste an der EEG-Novellierung: sie kann von Illusionen befreien“).

    Mit diesen Schlaglichtern, die bei weitem nicht die gesamten Aktionen umfassen, möchten wir uns für die Zusammenarbeit bedanken und freuen uns auf weitere gemeinsame Jahre im Kampf für die dezentrale Energiewende!

    Aktionsbündnis Trassengegner / Aktionsbündnis gegen die Süd-Ost-Trasse
    Für eine dezentrale Energiewende ohne überdimensionierten Netzausbau!

    Nachstehend der Jahresrückblick als Druckdatei (Pdf)

    Der Verband LOBBY CONTROL recherchiert:

    Die Klimakrise ist eine globale Bedrohung und doch schreiten die Gegenmaßnahmen viel zu langsam voran. Ein Grund dafür: Mächtige Unternehmen und ihre Verbände verzögern notwendige Veränderungen in der Klimapolitik durch ihre Lobbyaktivitäten. In den kommenden Monaten werden auf EU-Ebene wichtige Entscheidungen zum Klimaschutz fallen – und das unter deutscher Ratspräsidentschaft. Wir zeigen am Beispiel der Gas- und Autolobby, mit welchen Strategien Klimabremser-Allianzen den europäischen Klimaschutz torpedieren.

    Hier geht es zum Bericht

    Interessanter und wichtiger Artikel in der Zeitschrift KONTEXT: Wochenzeitung:

    EEG-Novelle

    Recht auf Sonne ins Grundgesetz

    von Ralf Hutter (Interview)

    Datum: 9.12.2020

    Die Energiewende bis 2030 ist möglich. Sagt zumindest Daniel Bannasch von MetropolSolar. Allerdings nur dann, wenn die Solarenergie flächendeckend ausgebaut wird. Und zwar mit vereinten Kräften.

    Hier der volständige Artikel:

    EEG-Novelle_ Recht auf Sonne ins Grundgesetz - Ausgabe 506.pdf

    Vom Bundesrat beantrage Reform der rechtlichen Rahmenbedingungen für Stromspeicher droht zu scheitern.

    Mit Blick auf die anstehende Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021), hat der Bundesrat am 9.10.2020 einen zukunftsweisenden Beschluss (Drucksache 498/20) einstimmigen gefasst. Er enthält die wesentlichen Forderungen von Wissenschaft und Fachwelt zur zukünftigen Speicherpolitik.

    Wenn der Bundesrat diesen Beschluss ernst nimmt, könnte er niemals dem jetzt vorliegenden Entwurf des EEG 2021 zustimmen. Die geplante Neugestaltung des Gesetzes widerspricht diametral diesem Beschluss, dem alle Bundesländer (CDU, SPD und Grüne) zugestimmt haben.

    Der Beschluss stellt fest:

    • Stromspeicher sind für die Flexibilisierung einer Stromversorgung mit erneuerbaren Energien notwendig.
    • Für den Mehrbedarf an Erneuerbaren im Rahmen der Sektorenkopplung sind Speicher notwendig.
    • Der Netzausbaubedarf kann mit Speichern deutlich reduziert werden.
    • Die aktuell vorhandenen Rahmenbedingungen verhindern Stromspeicher. Die Behinderungen müssen fallen.
    • Die Speicher brauchen eine energierechtliche Einordnung und dürfen nicht mit Abgaben belastet werden.
    • Ein netzdienliches Einspeisen wird gefordert.

    und einiges Vernünftige mehr.

    So wie es inzwischen aber aussieht sind diese positiven Konzepte bereits wieder „Schnee von gestern“. Die Bundesregierung hat den Antragsbeschluss des Bundesrats einfach kassiert und besteht auf ihrem lobbygesteuerten Entwurf der EEG-Novelle. Hierzu ein Bericht im Fachblatt PV-Magazine.

    Hier auch ein kurzer Videospot der Aktion in Grafenrheinfeld mit Rechtsanwalt Wolfgang Baumann als Gastredner:

    Bundesweiter Protest-Aktionstag 24. Mai 220: Kein Planungssicherstellungsgesetz

    Unser Land leidet an der Corona-Pandemie. Wenn auch im internationalen Vergleich die Folgen in Deutschland noch überschaubar geblieben sind, es gab aber über 8000 Todesfälle und zahlreiche Erkrankungen mit Spätfolgen.

    Ich möchte mich nicht in die Phalanx derjenigen einordnen, die es nachträglich besser wissen und jetzt sagen, der ganze Shutdown sei so nicht notwendig gewesen. Das Gegenteil war wohl der Fall. Und wir haben lange die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz solidarisch hingenommen, weil wir der Politik in der Krise vertraut haben.

    Auch wenn das Krisenmanagement in der Hektik manchen Fehler gemacht hat, haben wir selbst diese Fehler im Vertrauen auf den insgesamt unterstellten guten Willen der handelnden Politiker verziehen. Wir haben lange gute Absichten unterstellt. Die ganz große Mehrheit im Volk unterstützt auch jetzt noch die Politik der vorsichtigen Rückkehr aus der Corona-Krise in den Nach-Corona-Alltag, wenn auch mit einer immer stärker werdenden Sehnsucht nach Freiheit von all den auferlegten Fesseln der letzten Wochen.

    Allerdings, seit kurzem entstehen verstärkt Zweifel daran, ob die noch heute bestehenden Anordnungen bzw. die neu ergriffenen Corona-Exit-Maßnahmen eine Berechtigung wegen des Coronaschutzes haben.

    Man muss nicht Verschwörungstheoretiker sein, um anzuzweifeln, ob es gerechtfertigt ist, das Versammlungsrecht so einzuschränken, dass eine Demonstration auf Hektar großen Flächen auf 50 Teilnehmer beschränkt werden muss. Ich halte das für absolut unverhältnismäßig, weil keine Anhaltspunkte dafür sprechen, dass der Schutzabstand nicht eingehalten werden könnte.

    Mein Vertrauen in die Politik schwindet in diesen Tagen zudem ganz rapide, wenn ich betrachte, wie in den letzten 3 Wochen von bestimmten Kreisen der Politik die Corona-Pandemie in absichtsvoller Weise als Vorwand genommen worden ist, ihre lang gehegten machtvollen politischen Interessen von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt in Berlin Gesetz werden zu lassen.

    Die CDU/CSU-und die SPD-Fraktion haben am 6. Mai einen Gesetzentwurf zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planung und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie“ (Kurzform: Planungssicherstellungsgesetz) vorgelegt. Schon am 7. Mai wurde der Gesetzentwurf in 1. Lesung ohne Debatte im Bundestag durchgewinkt. Die 2. und 3. Lesung fanden eine Woche später am 14. Mai, knapp vor 24 Uhr, statt. Damit war das Gesetz verabschiedet und konnte schon am Tag darauf, nämlich am 15. Mai gebilligt werden.

    Was ist das Ziel des damit endgültig verabschiedeten Planungssicherstellungsgesetzes?

    Bundeskanzler Willy Brandt hat Anfang der siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts die Forderung nach einer „Demokratisierung der Verfahren“ aufgestellt. Er hat damit gemeint, dass die Bürger verstärkt an den Verwaltungsverfahren beteiligt werden sollten, damit sie nicht zum bloßen Objekt von Anordnungen und Regelungen werden, sondern in den Verfahren auch ihre eigenen Interessen und Betroffenheiten mit einbringen können.

    In den letzten 50 Jahren wurden daher zunächst in Deutschland und dann europaweit Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung entwickelt und gesetzlich umgesetzt. Das betraf vor allem die großen Infrastrukturverfahren für den Bau von Autobahnen, Eisenbahnen, Flughäfen und Wasserstraßen, aber auch sämtliche größeren Industrieprojekte im Bereich Bergbau und Energie, Steine/Erden, Nahrungs-, Genuss- und Futtermittelproduktion sowie die gesamte Chemie- und Abfallwirtschaft, um einige wesentliche Bereiche herauszugreifen.

    Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde so zu einem ganz zentralen Bestandteil von Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren.

    • Je nach Verfahrensart gab es neben einer öffentlichen Auslegung von Antragsunterlagen und deren Bekanntmachung in den örtlichen Tageszeitungen die Möglichkeit, umfassend Einwendungen gegen ein Vorhaben vorzutragen und im Rahmen eines dann stattfindenden Erörterungstermins diese Einwendungen der Behörde mündlich zu erläutern und mit dem Vorhabenträger hierüber sich auseinander zu setzen.
    • Bei den Erörterungsterminen wurde das Projekt auch im Diskurs mit den Fachbehörden, wie zum Beispiel mit den Immissionsschutz-, Naturschutz - oder Wasserbehörden, erörtert. Die Verfahrensergebnisse, Genehmigungen bzw. Planfeststellungsbescheide, wurden auch öffentlich bekannt gemacht, indem sie bei den Behörden ausgelegt worden sind, nicht ohne dass man dies in der nördlichen Tageszeitung bekannt gemacht hat.
    • In den letzten Jahren kam hinzu, dass der Zugang zu diesen Informationen auch über das Internet eröffnet wurde, als Zusatzinformationen für diejenigen, die über die technischen Möglichkeiten verfügen, vor allem einen schnellen Netzanschluss haben

    Aufgrund der Aarhus-Konvention, europarechtlicher Vorschriften und der einzelnen deutschen Bundes- und Landesgesetze wurden auch die anerkannten Umweltverbände und der Bauernverband als Träger öffentlicher Belange zugelassen. Sie waren ebenfalls Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung.

    Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat in seiner historischen Altrip-Entscheidung (2017) der Öffentlichkeitsbeteiligung bei den Verfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung, also vor allem Planfeststellungsverfahren, so hohe Priorität zugemessen, dass er Fehler bei der Öffentlichkeitsbeteiligung zu Fehlern der Genehmigung bzw. des PFB erklärte. Das führte zur Aufhebung der Genehmigung und damit der Zulassung des gesamten Projekts.

    In der Aarhus-Konvention wird der interessierten Öffentlichkeit und den Umweltverbänden eine maßgebliche Beteiligung eingeräumt, die Unterzeichnerstaaten sind verpflichtet solche Beteiligungsrechte zwingend einzuräumen. Sowohl die BRD als auch die EU haben diesen völkerrechtlichen Vertrag ratifiziert, er ist innerstaatlich verpflichtend. Die zahlreichen in den letzten Jahrzehnten erlassenen einfachgesetzlichen Bundes- und Landesregelungen in Deutschland haben diesen Anforderungen im Wesentlichen entsprochen.

    Mit diesen Bürgerbeteiligungen soll es nun aber seit Mitte Mai weitgehend ein Ende haben: seitdem hat der Bundestag die bestehende Art der Bürgerbeteiligung im Rahmen der Corona-Regelungen abgeschafft.

    Maßgebliche konservative Kräfte aus der Black Rock-Ecke der CDU/CSU und des Seeheimer Kreises der SPD waren sich seit längerem einig, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung eingeschränkt oder gar abgeschafft werden müsse. Offensichtlich haben die Einwendungen der Bürger*innen und der Umweltverbände in den Genehmigungsverfahren allzu häufig zentrale Widersprüche bei Großprojekten aufgezeigt und die rechtlichen Fehler der Verfahren erkennbar werden lassen. So sind manche Verfahren in Erörterungsterminen zu Fall gekommen und nicht mehr verwirklicht worden.

    Versuche, die Aarhus-Konvention zu kippen, sind bislang auch am Widerstand der EU gescheitert. Auch der deutsche Gesetzgeber hatte bisher Ablehnung signalisiert. Nun bot sich aber mit der Corona-Krise die große Chance, an die Öffentlichkeitsbeteiligung Hand anzulegen.

    Und das kam – wie sich aus den Gesetzesmaterialien ergibt – so: Wegen der im Zuge der Covid-19-Pandemie bundesweit verfügten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen haben Unternehmen und Unternehmensverbände auf praktische Schwierigkeiten bei der Durchführung der Verwaltungsverfahren hingewiesen. Die Probleme betreffen insbesondere die öffentliche Auslegung von Antragsunterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, aber auch bei der Durchführung von Erörterungsterminen und Antragskonferenzen gerade bei UVP-pflichtigen Vorhaben. Diese Schwierigkeiten bestanden – wie auch wir in den Verfahren für die HGÜ-Trassen – feststellen mussten in der Tat, denn da mussten Antragskonferenzen und Erörterungstermine reihenweise abgesagt werden.

    Allerdings: die Initiatoren des Planungssicherstellungsgesetzes haben in dieser Situation nicht etwa – wie die Trassenbetroffenen beantragt hatten – ein gesetzliches Moratorium mit einer Aussetzung der Verfahren bis zum Ende der Ausgangsbeschränkungen gefordert.

    Nein, das jetzt zu Gesetz gewordene Vorgehen zielte darauf ab, für sämtliche größeren Verfahren, vor allem auch für die HGÜ-Trassen, die Öffentlichkeitsbeteiligung bis 2021, zum Teil bis 2025 weitgehend auszusetzen und bei Bewährung auch abzuschaffen.

    Scheinheilig formuliert der Gesetzentwurf den Lösungsvorschlag so, als hätten die Bürger*innen alle darauf gewartet, dass sie von der Pflicht zur physischen Anwesenheit bei der Öffentlichkeitsbeteiligung befreit würden, weil sie “sich zum Teil in großer Zahl zusammenfinden müssten“.

    Gesetz wurde jetzt:

    • „Soweit es um die Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen geht, sollen diese (allein) über das Internet zugänglich gemacht werden“.
    • „Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen wird das Instrument einer Online-Konsultation eingeführt“. Ansonsten könne man gänzlich auf diese Beteiligungen von Bürger*innen verzichten.
    • Online-Konsultationen sollen so ablaufen, dass den Betroffenen der Zugang zu den Informationen im Internet gewährt wird. Die betroffenen Bürger*innen können sich dann schriftlich oder elektronisch äußern.
    • Antragskonferenzen – wie im Bundesfachplanungsverfahren – werden gänzlich abgeschafft und durch die Möglichkeit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme ersetzt.

    Dieses Planungssicherstellungsgesetz tritt am 21. Dezember 2025 außer Kraft, also erst in fast 5 Jahren.

    Bei diesem Gesetz handelt es sich nicht darum, im Rahmen der Corona-Krise die Öffentlichkeitsbeteiligung nunmehr auf den neuesten IT-technischen Stand zu bringen als eine Lösung des Pandemieproblems, die man auch in Anbetracht der sonstigen Grundrechtsbeschränkungen dieser Zeit ertragen können muss.

    Das wäre eine völlige Fehleinschätzung der Situation! Hier wird nämlich unter dem Mantel der Corona-Krisenrettung eine 70 Jahre gewachsene Rechtskultur der Bürgerbeteiligung in den Orkus gekippt. Die Bedeutung der Einwender in den Verfahren wird zur Unkenntlichkeit reduziert. Der Bürger wird vom Subjekt zum Objekt staatlichen Handelns gemacht.

    Dieses Planungssicherstellungsgesetz ist völkerrechtswidrig, verfassungswidrig und verstößt gegen Europarecht und kann daher keine Geltung beanspruchen.

    Auf die Diskurse der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Verbände nicht verzichten!

    Erörterungstermine sollen völlig wirkungslose online-Konsultationen werden oder ganz entfallen. Telefon-bzw. Videokonferenzen verdienen diesen Namen nicht, da diese keinen Erörterungstermin in elektronischer Form darstellen, sondern nur die online-Konsultation als Mitteilungsfunktion.

    Betroffen sind fast alle zentralen Bereiche des Umweltrechts. Damit können bis zum außer Kraft treten des gesamten Gesetzes zum 31.12.2025 umstrittene Großprojekte im Windschatten der Corona-Krise genehmigt werden, ohne dass die Öffentlichkeit und die Verbände wirksam Einfluss nehmen können.

    Der Erörterungstermin stellt das Herzstück umweltrechtlicher Verfahren dar. Ihn wegfallen zu lassen macht diese Verfahren faktisch zur Farce!

    Wir fordern stattdessen, Genehmigungsverfahren, in denen Antragskonferenzen und Erörterungstermine stattfinden können oder müssen, bis zum 30.9.2020 auszusetzen und nach einer dann aktuellen Lagebeurteilung über zukünftige Schritte zu entscheiden.

    Wenn man den angegebenen Zweck des Gesetzes, die Schwierigkeiten der Coronakrise zu überwinden, ernst nehmen will, lässt die schon heute sagen, dass das Gesetz eine Zweckverfehlung ist, denn wir werden durch die Lockerungen der nächsten Wochen ohne weiteres in der Lage sein Antragskonferenzen und Erörterungstermine durchzuführen.

    Das Planungssicherstellungsgesetz erweist sich als rechtswidriges Projektzulassungsbeschleunigungsgesetz auf Kosten der Rechte der Bürgerinnen und Bürger, der Verbände und der Kommunen.

    Um die Anwendung dieses Gesetzes zu verhindern, müssen wir alles in die Wege leiten: eine Petition zum Deutschen Bundestag zur Revidierung des Gesetzes, und jede Form von rechtmäßigem Widerstand gegen die Nichtbeteiligung der Bevölkerung an den Verfahren.

    Das Gute ist, dass bei einer Überprüfung der Bundesfachplanungsentscheidung oder von Planfeststellungsbeschlüssen sämtliche Rechtsfehler im Verfahren geltend gemacht werden können und dann zur Aufhebung irgendwelcher Genehmigungen führen können.

    Die Nichtbeteiligung kann damit für Vorhabenträger und Genehmigungsbehörden ein unangenehmes Dauerthema werden!

    Das Vertrauen in die Integrität des Gesetzgebers im Rahmen von Corona besteht für mich allerdings hinsichtlich von Verfahrensregelungen nicht mehr!


    Scheinbeteiligung beim Planungsverfahren von Höchstspannungstrassen im Schatten von Corona muss abgelehnt werden

    Aufgrund der Corona-Pandemie können Erörterungstermine gemäß § 15 NABEG nicht stattfinden- Von Seiten der Vorhabenträger wurden nun die Teilnahmebedingungen an den Planungen im Eiltempo geändert. Ungeachtet der weltweiten Krise, die nahezu alle gesellschaftlichen Bereiche betrifft, versuchen Bundesnetzagentur und Übertragungsnetzbetreiber, das Netzausbau-Verfahren mit „vorläufigen Untersuchungsrahmen“ über Online-Ersatzlösungen, per Post oder Telefon anstelle von Informationsveranstaltungen und öffentlichen Terminen beim Beteiligungsverfahren zu beschleunigen. Wer diese Teilnahmebedingungen aus technischen oder privaten Gründen nicht erfüllen kann, wird von dem einfach weiterlaufenden Verfahren ausgeschlossen und damit in unzulässiger und rechtswidriger Weise diskriminiert.

    Das Konzept der vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung beruht auf gemeinsamen Veranstaltungen, Erörterungstermine dienen dem Austausch zwischen Einwendern und Vorhabenträgern. „Es ist in höchstem Maße unanständig, dass die Bundesnetzagentur und Übertragungsnetzbetreiber die Ausnahmesituation im Schatten von Corona dazu nutzen wollen, das Verfahren unter erschwerten Bedingungen voranzutreiben“, kritisiert die Sprecherin des bundesweiten Bündnisses der Trassengegner-Bürgerinitiativen, Dörte Hamann. „Die Bürgerinitiativen von Südlink, Südostlink, Ostbayernring, Ultranet und Juraleitung stehen deshalb in ihrem Protest gegen den überdimensionierten Netzausbau weiterhin geschlossen zusammen. Wir lehnen die Schein-Beteiligung beim Netzausbau-Verfahren im Schatten von Corona entschieden ab und fordern die Vorhabenträger auf, die Planungen auszusetzen, wenn Erörterungstermine nicht vollumfänglich durchgeführt werden können.“

    Pervertierte Öffentlichkeitsbeteiligung

    „Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ohne Öffentlichkeit ist absurd und stellt das gesamte Planungsverfahren in Frage“, stellt Maria Quanz, Vorsitzende des Bundesverband Bürgerinitiaiven gegen Suedlink (BBgS), fest. „Es versteht sich von selbst, dass die Corona-Krise auch zu einem Umdenken beim Netzausbau führen sollte. Jetzt einfach mit einer pervertierten Öffentlichkeitsbeteiligung fortzufahren, lässt erahnen, dass die Trassen-Planer unter einem großen zeitlichen Druck stehen. Das berechtigt sie jedoch nicht dazu, einfach zu ignorieren, dass wir alle uns in einer Ausnahmesituation befinden, die dazu führt, dass viele Menschen vor gravierenden privaten, beruflichen oder gesundheitlichen Herausforderungen stehen, die eine Teilnahme an dem Verfahren erschweren oder gar unmöglich machen. Es ist inakzeptabel und rechtswidrig, dass von Seiten der Planer von einem Einverständnis ausgegangen wird, wenn die Bürgerinnen und Bürger, Umweltverbände, Kommunen und sonstige Träger öffentlicher Belange es innerhalb der kurzen Fristen nicht schaffen, Widersprüche gegen die Planungen einzulegen, frei nach dem Motto: Meldet euch oder Ihr seid raus!“.

    Umdenken auch beim Klimaschutz, krisenfeste Versorgungsstrukturen schaffen

    Die Corona-Krise zeigt: Ein politisches und gesellschaftliches schnelles Umdenken ist machbar. Das bundesweite Bündnis der Trassengegner fordert dieses Umdenken auch für den dringend notwendigen Klimaschutz. Ein regionaler Ausbau von Erneuerbaren Energien anstelle eines europäischen „Supergrid“ führt zu mehr Versorgungssicherheit.


    Sprecherin Dörte Hamann: „Wozu eine Gesellschaft imstande ist, um im Notfall lebensrettende Maßnahmen vorzunehmen, obwohl sie das gewohnte Leben sogar auf den Kopf stellen, sehen wir derzeit jeden Tag aufs Neue. Das ist eine positive Lehre, die wir aus der jetzigen Situation ziehen sollten. Krisen bewältigen wir nur mit schnellen und radikalen Maßnahmen. Der Klimawandel ist eine lebensbedrohliche, weltweite Krise. Deshalb fordern wir ein grundsätzliches Moratorium beim Netzausbau und stattdessen eine Offensive beim verbrauchsnahen und zeitnahen Ausbau von Erneuerbaren Energien und Speichern. Das ist volkswirtschaftlich sinnvoll und schafft Arbeitsplätze. Die Energiewende-Blockade der Bundesregierung muss sofort beendet werden. Das erfordert keinen Mut, sondern lediglich Vernunft.
    Politisches Handeln darf sich nicht länger daran orientieren, was ein paar wenigen Konzernen hohe Renditen beschert. Beim geplanten überdimensionierten Netzausbau geht es um einen profitgetriebenen Stromhandel und um den Machterhalt über die europäischen Energiemärkte mit Hilfe von zentralistischen Strukturen. Die Versorgungssicherheit durch eine verbrauchsnahe und umweltschonende Energieerzeugung steht dabei nicht ausreichend im Fokus. Das ist ein Spiel mit dem Feuer.

    Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch die Liste mit regionalen Ansprechpartnern der Bürgerinitiativen im Anhang.

    Für das bundesweite Bündnis der Trassengegner-Bürgerinitiativen von Südlink, Südostlink, Ultranet, Ostbayernring und Juraleitung:

    Dörte Hamann
    Sprecherin Aktionsbündnis gegen die Süd-Ost-Trasse - für eine dezentrale Energiewende

    pressestelle@stromautobahn.de

    http://www.stromautobahn.de/

    • Die Nichtberücksichtigung der Netzausbaukosten im Netzentwicklungsplan ist ein schwerer methodischer Fehler, der die gesamte Bedarfsanalyse fragwürdig macht.
    • Die Nichtberücksichtigung der Netzausbaukosten steht im Widerspruch zu zwingenden Vorgaben der europäischen Vereinigung der Übertragungsnetzbetreiber ENTSO-E und der EU.
    • Es gibt kostengünstige Maßnahmen zur Verringerung des Netzausbaus, die im Netzentwicklungsplan weitgehend unberücksichtigt bleiben.

    Das sind im Kern die Aussagen einer Studie von Prof. Dr. Lorenz Jarass, die bereits im Januar im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin und einer regionalen Veranstaltung in Neustadt an der Waldnaab vorgestellt wurde (s. Artikel auf stromautobahn „Der Geist von Wackersdorf“). Jetzt wurde die Studie gemeinsam mit der Kanzlei Baumann unter dem Titel „Überdimensionierter Netzausbau behindert die Energiewende“ auch als Buch veröffentlicht.

    ISBN: 9783750471771 Buch 39,90 Euro

    Prof. Dr. Lorenz J. Jarass hat in seiner Studie nachgewiesen: der überdimensionierte Netzausbau entsprechend dem Netzentwicklungsplan ist nicht notwendig. Dazu gehört auch das Hintergrundpapier "Verabschiedung des Bundesbedarfsplans 2020 Stromnetz". Der BUND Fachmann Dr. Werner Neumann hat das Papier erstellt und räumt darin mit 8 Mythen der Netzplanung auf.


    Walter Nowotny, von unserem Partner Büfa Regensburg, hat das alles zu einem sehenswerten zehnminütigen YouTube-Videospot unter dem Titel Jarass Gutachten zusammengefasst.


    Das Gutachten selbst ist online erreichbar unter: Überdimensionierter Netzausbau behindert die Energiewende

    Unbedingt lesenswert: Claudia Kemfert zu den Hintergründen im Kampf um die Energiewende. Besonders interessant die Gedanken zu Hermann Scheer - der in seinen Büchern auch immer wieder klar dargelegt hat, wem der überdimensionierte Netzausbau nützt und warum er nicht Teil der Energiewende ist. (Dörte Hamann)

    Claudia Kemfert - Erfolg oder Misserfolg des EEG- eine persönliche Einordnung

    Am 1. April feiern wir 20 Jahre EEG. Das Jubiläum des Erneuerbare-Energie-Gesetzes ist für mich auch ein persönliches. Vor 20 Jahren übernahm ich an der Universität Oldenburg als Professorin die Leitung einer Forscher-Nachwuchsgruppe im Feld der Energie-Ökonomie. Vier Jahre später wechselte ich ans Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) nach Berlin, wo ich mein über etwa 20 -köpfiges Team der Abteilung „Energie, Verkehr, Umwelt“ leite.

    20 Jahre EEG – es lohnt sich Bilanz zu ziehen, die – das sei vorweggenommen – unterm Strich positiv ausfällt. Das EEG gilt in aller Welt als Erfolgsmodell – nur nicht in Deutschland. Der Prophet im eigenen Lande…?

    Einer der Väter des EEG und Verfechter der Energiewende hin zu einer dezentralen erneuerbaren Energien-Welt war der 2010 verstorbene SPD-Politiker Hermann Scheer. Als Mitglied des SPD-Bundesvorstandes von 1993 bis 2009 beeinflusste er die Umwelt- und Energiepolitik der SPD maßgeblich. Es ist nahezu 20 Jahre her, dass ich ihn das erste Mal traf.

    Im Rahmen von großen Forschungsprojekten beschäftigte ich mich als damals noch junge Professorin für Umweltökonomie und Nachhaltigkeit wissenschaftlich mit den Energie- und Strommärkten. Fachlich verfügte ich bereits über eine fundierte Einschätzung zu den Chancen der erneuerbaren Energien und den notwendigen Umbau des Energiesystems. Doch der Austausch mit einem gestandenen Bundespolitiker war für mich neu und hoch interessant.

    Im Laufe der Jahre habe ich Hermann Scheer oft getroffen und wir haben hitzig diskutiert. An langen Abenden erzählte er mir allerdings auch immer wieder Geschichten über massive politische Kämpfe und sogar von persönlichen Attacken bis hin zu massiven Drohungen gegen ihn als Person. Ich erinnere mich gut, dass ich seine Erzählungen damals spannend fand, aber doch für „James-Bond-Geschichten“ hielt. Ich tat sie als eine Art politisches Jäger-Latein ab.

    20 Jahre später muss ich mich korrigieren: Hermann Scheer kannte die Wirklichkeit. Jetzt kenne ich sie auch.

    Seit mehr als 15 Jahren forschen wir am DIW zu volkswirtschaftlichen Wirkungen des Klimaschutzes, dem Ausbau der erneuerbaren Energien und dem Umbau hin zu einer Vollversorgung mit erneuerbaren Energien. In den letzten vier Jahren kamen die Forschungen im Rahmen des Sachverständigenrats für Umweltfragen hinzu. Aus all diesen Studien lässt sich eindeutig sagen:

    Kohlekraftwerke verursachen hohe Mengen an klimaschädlichen Treibhausgasen. Der Klimawandel führt zu immer häufiger auftretenden extremen Klimaereignissen, die wiederum Klimaschäden verursachen. Der Kohle-Abbau verursacht Umwelt-, die Kohle-Verbrennung Klimaschäden. Atomkraftwerke sind nicht wettbewerbsfähig, sie verursachen enorme Kosten. Der volkswirtschaftliche Nutzen einer Vollversorgung mit erneuerbaren Energien ist groß, wenn Kosten durch fossile und atomare Energien eingerechnet werden. Investitionen in Zukunftstechnologien schaffen wirtschaftliche Chancen. Die Kosten des Handelns sind geringer als die Kosten des Nicht-Handelns. Klimaschutz erfordert rasches Handeln.

    Und auch in Bezug auf das EEG lassen sich wissenschaftlich eindeutige Aussagen festhalten: Seit der Einführung des EEGs sind die Kosten erneuerbarer Energien enorm gesunken. Sie sind mittlerweile weitaus preiswerter als konventionelle Energien. Das EEG-Ziel, erneuerbaren Energien den Markteintritt zu ermöglichen, wurde durch das – offenbar klug entwickelte – effektive Instrument samt Anpassungen der Rahmenbedingungen erfolgreich umgesetzt. Das EEG hat die erneuerbaren Energien in den Markt gebracht.

    Kurz: Das EEG war bei allen Höhen und Tiefen unterm Strich ein Erfolg. Doch seit der Einführung wird es auch bekämpft. Massiv bekämpft. Durch Kampagnen, finanziert von eben jenen Kräften, von denen Hermann Scheer schon berichtete. Es sind diejenigen, die durch die Veränderungen Nachteile fürchten müssen. Wissenschaftliche Studien und journalistische Recherchen belegen den Zusammenhang von Kampagnen, Kritik und ökonomischen Interessen immer ausführlicher und eindrucksvoll.

    Die Wissenschaft ist sich einig, dass der Klimawandel gestoppt werden kann und rasches Handeln hin zu einer vollständigen Dekarbonisierung der Wirtschaft realistisch ist. Das ist Konsens. Der wissenschaftliche Diskurs konzentriert sich deswegen auf die Bewertung der möglichen klimapolitischen Instrumente: Was ist der beste Weg zu mehr Klimaschutz? Regelt der Markt das allein, wenn man nur die richtigen Rahmenbedingungen setzt? Oder ist eine direkte Förderung von neuen Technologien wie erneuerbare Energien oder Elektromobilität notwendig? Hier gibt es Dissens.

    Diejenigen, die in erster Linie ausschließlich auf sogenannte „Marktinstrumente“ setzen, lehnen die direkte Förderung neuer Technologien ab und befürworten einen alles umfassenden Emissionsrechtehandel. Alles andere verzerre den Markt und verursache unnötig hohe Kosten.

    Das klingt in der Theorie gut. Doch in der politischen Praxis ist es kaum möglich, ein derart komplexes Instrument einzuführen, und zwar gemäß der reinen Lehre dergestalt, dass sich über alle Sektoren keinerlei Verzerrung ergäben. Aber noch schwerer wiegt, dass der Emissionshandel im radikal freien Markt sehr hohe C02-Preise nach sich ziehen würde. Denn es entstünden infolge der notwendig hohen Emissionsminderungsziele entsprechend hohe Emissionsvermeidungskosten. Und das wäre politisch kaum durchsetzbar.

    Die aktuellen Diskussionen zur Einführung eines CO2-Preises zeigen ja, wie schwer nur kleinste Preiserhöhungen politisch durchsetzbar sind. Deswegen wird dann früher oder später justierend eingegriffen, und das Kernargument für den Emissionshandel löst sich in Luft auf: Der Markt regelt es eben nicht von allein. Übrigens: All die vielen umweltschädlichen Subventionen, ob Dieselprivileg oder Pendlerpauschale, müssten von den Emissionshandel- und Markt-Apologeten ebenfalls strikt abgelehnt werden; doch diese Art von staatlicher Förderung steht überraschend selten in der Kritik.

    Dabei macht es nicht nur klimapolitisch durchaus Sinn, fossile Subventionen zu streichen und erneuerbare Energie oder Elektromobilität bis zur Marktreife zu fördern. Es ist auch volkswirtschaftlich von Nutzen, nämlich aufgrund von Investitionen, Wertschöpfungen, Innovationen, neuen Arbeitsplätzen und nicht zuletzt, indem wir die wachsenden Kosten infolge des alten Energiesystems vermeiden.

    Diese Diskussionen führe ich seit über 15 Jahren auf unzähligen Konferenzen, Workshops, Tagungen und auch in öffentlichen Podiumsdiskussionen. Wissenschaft lebt vom Diskurs. Vom lebendigen Diskurs. Was ich allerdings ebenso erlebe, und dies habe ich in zwei Büchern „Kampf um Strom“ (2013) und „Das fossile Imperium schlägt zurück“ (2017) aufgearbeitet, sind Attacken, die zum Ziel haben, die Energiewende scheitern zu lassen. In jeweils zehn Kapiteln habe ich darin alle gängigen Mythen – von angeblichen Kosten-Tsunamis durch erneuerbare Energien bis hin zur sozialen Verelendung – entlarvt und wissenschaftlich eingeordnet.

    Es werden Ängste geschürt, Mythen und Fehlinformationen verbreitet. Auch vor persönlichen Diffamierungen wird nicht zurückgeschreckt, genauso wie Hermann Scheer es berichtet hat.

    Wenn sich nunmehr manche Wissenschaftler aggressiv polemisierend von der Sachebene entfernen, indem sie einen laiengerecht formulierten Gastkommentar aus Anlass einer Talkshow-Debatte mit dreimonatiger Verzögerung zum Anlass nehmen, um meine wissenschaftliche Arbeit grundsätzlich zu kritisieren – dann ist das nicht neu. Neu ist allerdings das unterirdische Niveau.

    Der dabei angeschlagene Tonfall ist inakzeptabel und der ganze Vorgang unredlich. Das Handelsblatt benötigte vier Ökonomen und einen fünften Anonymus, nicht etwa um sich mit meinen konkreten wissenschaftlichen Erkenntnissen auseinanderzusetzen, sondern um mich als Person in Frage zu stellen – ohne jedes Sachargument und obendrein ohne mir die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Grundlagen professioneller Berichterstattung wurden schlichtweg ignoriert. Die Empörung zahlreicher Wissenschaftler und Journalisten war auch in den sozialen Medien deswegen zu Recht und dankenswerterweise groß. Dass die FAZ kurz darauf behauptete, ich hätte die anderen Wissenschaftler persönlich attackiert, ist klassische Täter-Opfer-Umkehr und der altgedienten Zeitung nicht würdig.

    Ich stelle mich mit meinen Studien und Publikationen zu Energie-Themen permanent dem wissenschaftlichen Fachdiskurs. Auf der Sachebene. Ohne persönliche Diffamierungen. Es gibt ausgezeichnete Fachkolleginnen und -kollegen, mit denen dieser Diskurs hervorragend gelingt und mit denen ich mich gern auch kontrovers austausche. In unseren jüngsten Studien belegen wir die hohen Kosten von Kohle und Atom und die im Vergleich dazu geringen Kosten einer Vollversorgung mit erneuerbaren Energien. Wer daran Kritik üben möchte, der ist eingeladen, sich im üblichen seriösen Rahmen wissenschaftlicher Fachmedien einzubringen. Wir können dann gern auch auf allgemeinverständlicher Ebene den Disput für die breite Öffentlichkeit transparent machen.

    Mir ist klar, dass es bei alledem nicht vornehmlich um mich als Person geht, sondern um die wissenschaftlichen Positionen, die ich vertrete und mit denen ich das interessengeprägte, öffentliche Narrativ von vermeintlich billiger fossiler Versorgungssicherheit „störe“. Innerhalb der wissenschaftlichen Disziplin Volkswirtschaft werden wir in den nächsten Jahren sicher engagiert über den Disput zwischen althergebrachter Marktökonomie und jungen Konzepten der Gemeinwohl-Ökonomie oder der Kreislaufwirtschaft diskutieren. Doch was die praktische Politik angeht, können wir in Deutschland stolz auf die Erfahrung der letzten zwei Jahrzehnte blicken: Die Energiewende ist erfolgreich – auch und gerade aufgrund des EEG!

    Die Welt da draußen ist deutlich weiter, als manche Kollegen es in ihren Elfenbeintürmen wahrhaben wollen. Die erneuerbaren Energien sind nicht mehr aufzuhalten. Genauso wie der Klimaschutz, welcher von Millionen junger Menschen eingefordert wird. Die Jugend hat recht. Die Fridays for Future mahnt zu Recht schnelle Lösungen an. Die es auch gibt. Es gibt so viele Menschen, Städte und Regionen in ganz Deutschland, aber auch schon weltweit, die gemeinschaftliche Lösungen umsetzen. Gemeinschaftlich. Lösungsorientiert. Fair. Ausgewogen. Und ohne Hass. Wir sollten uns den Spaß nicht verderben lassen. Hermann Scheer wäre glücklich. Wir sollten es auch sein.



    Überdimensionierter Netzausbau verhindert Energiewende –
    Vorstellung des Gutachtens zum Netzentwicklungsplan (NEP) 2030

    PRESSEMITTEILUNG

    zur Pressekonferenz

    am Donnerstag, 16. Januar 2020 um 13.30 Uhr
    im Hotel Albrechtshof, Albrechtstraße 8, 10117 Berlin

    Das aktuelle Gutachten von Prof. Lorenz Jarass wird erstmalig vorgestellt. Die Nichtberücksichtigung der Netzausbaukosten ist ein ausschlaggebender methodischer Fehler, der die gesamte Bedarfsanalyse des aktuellen Netzentwicklungsplans (NEP) in Frage stellt. Auftraggeber des Gutachtens ist der „Initiativkreis NEP 2030“, der von Bürgerinitiativen, der Nürnberger N-ERGIE Aktiengesellschaft, dem BUND Naturschutz, den NaturFreunden Deutschlands, Vereinen, zahlreichen Kommunen und durch den Würzburger Rechtsanwalt Wolfgang Baumann getragen und unterstützt wird. Die Dachverbände der Bürgerinitiativen gegen Südlink, Südostlink, Ultranet und Juraleitung bilden für den Widerstand gegen den geplanten Netzausbau eine deutschlandweite Allianz und sind in Kooperation mit dem Initiativkreis Veranstalter der Pressekonferenz.


    Der Initiativkreis übt an der aktuellen Netzentwicklungsplanung scharfe Kritik. Der NEP als Grundlage für den Bundesbedarfsplan 2020 Stromnetz, der den Ausbau des Höchstspannungsnetzes für die kommenden Jahre festschreiben soll, ist inakzeptabel und darf so nicht verabschiedet werden. Der Ausbau eines überdimensionierten Übertragungsnetzes ist unwirtschaftlich, unsozial, umweltzerstörend und für die Energiewende kontraproduktiv. Er dient nicht der Versorgungssicherheit, sondern überwiegend dem europaweiten Handel mit Atom- und Kohlestrom und gefährdet damit die Einhaltung der Klimaziele.

    Stellungnahmen der Pressekonferenz-Teilnehmer finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.

    Für Rückfragen:

    Dörte Hamann
    für den bundesweiten Zusammenschluss der Trassengegner-Bürgerinitiativen

    pressestelle@stromautobahn.de

    In der Anlage, am Ende dieser Seite steht diese Presseerklärung und die Präsentation von Prof. Dr. Lorenz J. Jarass zum Download zur Verfügung.

    Prof. Dr. Lorenz J. Jarass:

    „Die Netzausbaukosten bleiben derzeit im Netzentwicklungsplan unberücksichtigt, woraus ein überhöhter Netzausbau resultiert. Die fehlende Berücksichtigung der Netzausbaukosten ist ein schwerer methodischer Fehler, der die gesamte Bedarfsanalyse des aktuellen Netzentwicklungsplans fragwürdig macht.

    Es gibt eine Reihe von kostengünstigen Maßnahmen zur Verringerung des erforderlichen Netzausbaus, die im aktuellen Netzentwicklungsplan ganz überwiegend unberücksichtigt bleiben.
    Durch 6 GW Power-to-Gas an der Küste würde die gesicherte Übertragungsleistung von SuedLink und SuedostLink von 6 GW entbehrlich, und gleichzeitig würden die Netzausbaukosten selbst bei einer 100%-igen Bezuschussung der Power-to-Gas-Investitionen sinken. Dies bleibt im Netzentwicklungsplan unberücksichtigt.

    Eine Kosten-Nutzen-Analyse wird vom Netzentwicklungsplan nicht durchgeführt, obwohl sie vom europäischen Verband der Übertragungsnetzbetreiber ENTSO-E in Abstimmung mit der EU gefordert wird.

    Die Nichtberücksichtigung der Netzausbaukosten führt zu einem überhöhten Netzausbau und damit zu überhöhten Stromkosten und Strompreisen. Dies steht im klaren Widerspruch zu dem am 22. Mai 2019 verabschiedeten Clean Energy for all Europeans Package (CEP) der EU.
    Eine dezentrale Stromerzeugung wird wegen Nichtberücksichtigung der Netzausbaukosten systematisch benachteiligt, wodurch die Energiewende behindert wird.“

    Rainer Kleedörfer, Leiter Unternehmensentwicklung / Beteiligung N-ERGIE Aktiengesellschaft:

    „Der Netzentwicklungsplan enthält gravierende Systemfehler: Die Netzausbaukosten bleiben unberücksichtigt. Dies führt rechnerisch zu einem deutlich überhöhten Netzausbaubedarf. Dezentrale Ansätze werden systematisch benachteiligt und auch die Sektorenkopplung nimmt einen viel zu geringen Stellenwert ein. Die beiden letztgenannten Elemente sind jedoch wesentliche Bausteine einer erfolgreichen Energiewende und wirksamen Klimaschutz.

    Energiewende und wirksamer Klimaschutz findet vor Ort und damit weit überwiegend dezentral statt: Photovoltaik-, Biomasse-, Windkraftanlagen, Wärmepumpen, Batteriespeicher sowie Ladepunkte für Elektromobilität sind – mit Ausnahme der Offshore-Windkraftanlagen und weniger Windkraftanlagen an Land – an den Stromverteilnetzen angeschlossen und großflächig verteilt.

    Der Zubau von erneuerbaren Energien ist deutlich zu beschleunigen. Der Ausbau sollte weitgehend lastnah erfolgen, also möglichst dort, wo der Strom gebraucht wird. Für die Akzeptanz durch die Akteure vor Ort ist es wichtig, den aktuellen Gesetzesrahmen zeitnah so anzupassen, dass Kommunen, Stadtwerke, Bürgerinnen und Bürger in die Projekte eingebunden werden und von diesen auch wirtschaftlich profitieren.

    Der beabsichtigte Stromübertragungsnetzausbau mit seinen aktuell geschätzten Kosten von 95 Mrd. Euro (plus rd. 5 Mrd. Euro für Blindleistungskompensation) dient vorrangig dem innereuropäischen Stromtransport/Stromhandel. Er trägt kaum zur Versorgungssicherheit in Deutschland bei: Laut BNetzA ist der Netzausbau für Leistungsdefizite, also für eine sogenannte Dunkelflaute nicht erforderlich. Die Kosten des beabsichtigten Stromübertragungsnetzausbaus dann vorrangig durch Haushaltskunden und kleine und mittlere Unternehmen bezahlen zu lassen ist sozialpolitisch höchst verwerflich. Dies auch, da diese Kunden schon heute die höchsten Strompreise in Europa zahlen.“

    Rechtsanwalt Wolfgang Baumann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht:

    „Das Gutachten von Professor Jarass lässt erkennen, dass die im Netzentwicklungsplan 2030 enthaltenen länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Höchstspannungsleitungen (HGÜ-Trassen) keinen rechtssicheren, effizienten und umweltverträglichen Ausbau des Übertragungsnetzes darstellen, wie es das Netzausbaubeschleunigungsgesetz verlangt (vgl. § 1 NABEG). Insbesondere wird auch der Zweck des Energiewirtschaftsgesetzes, eine möglichst sichere, preisgünstige und verbraucherfreundliche Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität zu gewährleisten, nicht erreicht. Die Tatsache, dass 95 Milliarden € Investitionskosten bei einer gesetzlich zugesicherten hohen Rendite für die Übertragungsnetzbetreiber auf die Verbraucher abgewälzt werden sollen, verdeutlicht, dass die Interessen der Verbraucher bei dieser Planung völlig missachtet werden.

    § 1a Abs. 3 EnWG verlangt, dass die Kosten der Energieversorgung verringert werden u.a. durch einen Wettbewerb zwischen effizienten und flexiblen Erzeugungsanlagen, Speicheranlagen, einer effizienten Kopplung des Wärme- und des Verkehrssektors mit dem Elektrizitätssektor. Verlangt wird durch diese neu eingefügte Vorschrift die „Transformation zu einem umweltverträglichen, zuverlässigen und bezahlbaren Energieversorgungssystem“, unter besonderer Berücksichtigung des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Der vorgelegte Netzentwicklungsplan NEP 2030 ist das genaue Gegenteil:

    • Sektorenkopplung findet so gut wie nicht statt.
    • Das Versorgungssystem des NEP 2030 schwächt die dezentrale Energieversorgung, die auch durch die Einspeisung erneuerbarer Energien in die regionalen Versorgungsnetze in vielen Bereichen der Bundesrepublik schon heute flächendeckend für die regionale Energieversorgung verantwortlich zeichnet und auf eine Flexibilisierung von Angebot und Nachfrage hinwirkt.
    • Der NEP 2030 vermindert die Versorgungssicherheit, indem er auf eine monolithische Stromdurchleitung setzt und damit die Störungsanfälligkeit erhöht.
    • Die unbegrenzte Aufladung der Kosten auf den Verbraucher führt zur absoluten Verbraucherunfreundlichkeit des Systems.

    Die Ziele des NABEG und des EnWG werden vom NEP 2030 also unzureichend oder gar nicht berücksichtigt. Für ein solches Netz besteht kein Bedarf, es kann nicht in einen Bundesbedarfsplan als gesetzlich verbindliche Bedarfsvorgabe aufgenommen werden. Ein solcher Bedarfsplan wäre sonst rechtswidrige Grundlage für verfassungsrechtlich unzulässige Grundrechtseingriffe in das Eigentumsrecht vieler (Art. 14 GG) und für Verstöße gegen die Staatszielbestimmung Umweltschutz des Art. 20 a GG.“

    Michael Müller, Bundesvorsitzender NaturFreunde Deutschlands:

     

    „Als die Debatte 1980 über die Energiewende begann, gingen wir von folgenden Eckpunkten aus: Das neue Energiesystem muss, soll es ökologischen Ansprüchen gerecht werden, nicht nur die Solarenergie fördern, sondern auch zu einer Effizienzrevolution kommen. Die ist nur demokratisch und dezentral möglich. Hier liegt der entscheidende Hebel, um eine ökologische Energieversorgung gegen die Macht der großen Verstromer durchzusetzen. Das war ein Kerngedanke der Energiedienstleistungen. Dazu ist es bis heute nicht gekommen. Im Gegenteil: Auch bei den Erneuerbaren werden die Ansätze einer dezentralen Bürgerenergie erschwert und blockiert. Deshalb gibt es bis heute nur eine ‚amputierte‘ Energiewende. Der NEP 2030 ist ein Grund dafür."

     

    Dörte Hamann, Sprecherin für das Bündnis der Trassengegner-Bürgerinitiativen:

    „Wir appellieren eindringlich an die Politik, die Netzausbauplanung im Hinblick auf den Bedarf, ihre Wirtschaftlichkeit und ihre Wirksamkeit zu korrigieren.

    Der geplante Netzausbau ist überdimensioniert, unsozial, unwirtschaftlich und wird auf wachsende Proteste stoßen. Die aktuelle Forderung von Seiten einiger Politiker, den Bürgerinnen und Bürgern die Klagerechte noch weiter einzuschränken als bisher, ist vollkommen inakzeptabel und wird das eigentliche Problem nicht lösen: Die Menschen an den Hunderten von Leitungs-Kilometern stehen aufgrund veralteter politischer Entscheidungen mit dem Rücken zur Wand - und die zu erwartenden Auswirkungen der Maßnahmen sind bislang nur einem Bruchteil der Bevölkerung überhaupt bewusst. Dies ist eine energiepolitische und gesellschaftliche Sackgasse. Südostlink, Südlink, Ultranet und Juraleitung drohen, zu Milliardengräbern einer neuen Dimension zu werden, und dies wird nicht ohne Widerstand hingenommen.

    Den Netzausbau identifizieren wir Trassengegner klar als Energiewende-Verhinderungs-Maßnahme zugunsten eines profitgetriebenen Konzern-Stromhandels. Es kann nicht funktionieren, die Erneuerbaren Energien in ein zentralistisches Korsett zu zwingen, die Energiewende ist per se dezentral und benötigt Speicher statt Stromtrassen. Der Ausbau der Erneuerbaren und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, selbst an der Energiewende aktiv teilzunehmen, werden durch immer neue Schikanen blockiert, ein effektiver Klimaschutz wird verhindert.“

    Prof. Claudia Kemfert bringt es in ihrem Bericht in DIE ZEIT auf den Punkt. Nicht die fehlenden Trassen sind Schuld am beinahe Stop der Energiewende und dem Verpassen der Klimaziele. Es sind die Lobbyhörigkeit von Politik und Behörden, wie Wirtschaftsministerium und Bundesnetzagentur.

    Wir sagen: Energiewende hier! Energiewende jetzt! Der Klimawandel wartet nicht!

    Claudia Kemferts Argumente legen klar dar, wo wir in der Diskussion um den Netzausbau stehen sollten:

    "Wir wissen, dass es nichts nützt, Straßen so lange zu verbreitern, bis sie die Massen an Fahrzeugen zu Urlaubsbeginn aufnehmen. Und niemand würde die Zugangsstraße zu einem Stadion ausbauen, von dem klar ist, dass es in den nächsten Jahren abgerissen wird. Beim Netzausbau passiert aber genau das.

    Der äußerst interessante Artikel benennt die Fehler und zeigt auch auf, wie es richtig geht.
    Hier der Link zur "DIE ZEIT Falsch verkabelt".

    Hier die wohl missglückte Antwort der Bundesnetzagentur:

    Eigentlich sollte man den unsäglichen Beitrag von Bundesnetzagentur-Chef Jochen Homann ignorieren. Aber irgendwie ist es ja doch interessant zu lesen, dass der Konzern-Gehilfe die Energiewende tatsächlich gar nicht will und aktiv bekämpft. Das ist Netzausbau-Propaganda auf Bestellung, was anderes kann es nicht sein, wenn man theoretisch vernunftbegabt ist.
    Hier der Artikel "DIE ZEIT So einfach ist es nicht"