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Anlässlich des am 8. Oktober 2024 statt gefundenen Erörterungstermin zum Vorhaben 3 und 4, Abschnitt D2 (Suedlink) nahm die Bürgerinitiative Bergrheinfeld am Erörterungstermin der Bundesnetzagentur in Bad Neustadt teil, um auf die Rechtswidrigkeit der Bundesfachplanung Aufgrund Europarechtlicher Vorgaben hin zu weisen.
Da die Bundesnetzagentur die neuen EU-rechtlichen Regelungen nicht berücksichtigt und auch nicht willens ist, deren Auswirkungen erörtern zu lassen, ist die Sinnhaftigkeit des gesamten Erörterungstermin infrage zu stellen. Hier die Pressemitteilung der BI:
Bergrheinfeld, den 08.10.2024
Presseerklärung
BI Bergrheinfeld verlässt Erörterungstermin zum Südlink unter Protest
Die Bundesnetzagentur hatte für Dienstag 08.10.2024 zum Erörterungstermin zum Stromausbau gem. § 22 NABEG für das Vorhaben SuedLink in die Stadthalle
nach Bad Neustadt geladen.
Schon nach einer Stunde hat die Bürgerinitiative Bergrheinfeld e.V. den laufenden Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren für die Höchstspannungsleitung Südlink (Vorhaben 3 und 4) verlassen. Das Vorstandsmitglied Christian Göb hat gegenüber der Verhandlungsleitung Protest eingelegt. Er beanstandet, die Bundesnetzagentur habe die wesentliche Thematik des aktuellen Bedarfs der Stromtrasse und auch Fragen zur Rechtswidrigkeit der Bundesfachplanungsentscheidung, also zum relevanten Korridor, nicht zugelassen. Hier werde einschlägiges Europarecht missachtet.
Elektrizitätsbinnenmarktreform 2024
Bereits davor hatte der Rechtsanwalt der Bürgerinitiative Wolfgang Baumann (Würzburg) deutlich gemacht, dass die Argumentation der Verhandlungsleitung, die Erforderlichkeit von Südlink sei durch die gesetzlichen Regelungen des Bundesbedarfsplangesetzes schon vor Jahren verbindlich festgestellt worden, aufgrund neuer europarechtlicher Vorgaben nicht mehr haltbar sei.
Die höherrangigen Vorschriften der EU-Elektrizitätsbinnenmarktreform 2024 müssen zu einer Neubewertung des Bedarfs für Südlink führen. Nach diesen Vorschriften sind Umweltfragen und die Sozialverträglichkeit verstärkt einzubeziehen. Aber auch die Möglichkeiten Neuer Technologien, wie zum Beispiel große Stromspeicher, die zu einer geringeren Transportkapazität führen können, sind stärker in den Blick zu nehmen.
Neue EU-rechtliche Regelungen
Rechtsanwalt Baumann führte in diesem Zusammenhang eine neue Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahre 2021 an, wonach in wesentlichen Bereichen des Energiewirtschaftsrechts nicht mehr auf die bundesdeutschen Regelungen zurückgegriffen werden darf. Allein maßgeblich seien die unionsrechtlichen Vorschriften.
Rechtswidrigkeit des Erörterungstermins
Da die Bundesnetzagentur die neuen EU-rechtlichen Regelungen nicht berücksichtigt und auch nicht willens ist, deren Auswirkungen erörtern zu lassen, ist die Sinnhaftigkeit des gesamten Erörterungstermin infrage zu stellen.
Rechtsanwalt Baumann: „Die Unkenntnis der Verhandlungsleitung der neuen Rechtslage kann nicht zur Beschränkung der Themen des Erörterungstermins führen.“
Nach Ansicht der Bürgerinitiative Bergrheinfeld macht die Vorgehensweise der Anhörungsbehörde nicht nur den Erörterungstermin rechtswidrig, sondern das gesamte Planfeststellungsverfahren und damit auch einen eventuellen späteren Planfeststellungsbeschluss.
BI Bergrheinfeld e.V.
Christian Göb
im Namen der Vorstandschaft
Hier kann die Pressemitteilung ausgedruckt werden: