Erdkabel für Gleichstrompassage soll möglich werden - Nordbayerischer-Kurier

  • Derzeit ist nach dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPl.) noch nicht einmal die Möglichkeit einer Teil-Erdverkabelung vorgesehen. Wenn das bei der Novellierung 2015 einfließen würde, dass man z. B. bei Unterschreitung bestimmter Abstände zur Wohnbebauung "unter die Erde geht", dann wäre das gegenüber der jetzigen Situation schon ein Erfolg.
    Die fundierte Ablärung, ob die Süd-Ost-HGÜ überhaupt notwendig ist, steht natürlich an erster Stelle. Im Zweifelsfall würde ich aber lieber nur eine statt zweier Watschn einstecken wollen.

  • Nach dem bisherigen Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) war bei der Süd-Ost-HGÜ überhaupt keine Möglichkeit zur Erdverkabelung vorgesehen. Insoweit ist die im BBPlG-neu vorgesehene Möglichkeit eine Verbesserung. Wenn ich das Gesetz richtig gelesen habe, ist die Situation jetzt so:

    Mit der am 27.06.2014 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderung des BBPlG ist die Erdverkabelung unter folgenden Voraussetzungen möglich:

    1. Es muss sich um einen „technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitt“ handeln und die
    Bundesnetzagentur (BNA) muss das verlangen u n d
    2. die BNA kann das nur dort verlangen, wo der Abstand zu Wohnsiedlungen 400 m oder zu einer
    Außenbereichsbebauung 200 m unterschreitet.

    (§ 2 Absatz 2 BBPlG (neu) i. V. m. §2 Absatz Nrn. 1 und 2 EnLAG (Energieleitungsausbaugesetz))