Diskussion über Mindestabstände

  • Auf der Seite des Hofer Landtagsabgeordneten Alexander König habe ich den folgenden Beitrag gesehen. Ich finde , ein diskussionswürdiger Gedanke. Allerdings wäre ein "Landesgesetz" wohl - wie bei den Windkraftanlagen in Bayern ja gerade in Arbeit - nur möglich, wenn vorher das Bundesgesetz eine Ermächtigung für ein Landesgesetz hergibt (sog. Länderöffnungsklausel); das ginge also nach meinem begrenzten Rechtsverständnis auch wieder nur so wie bei den Windkraftanlagen, dass nämlich die Länder eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einbringen.
    hier der Beitrag des Abgeordneten König:

    21.02.2014
    König fordert Mindestabstand für Stromtrassen
    „Der Mindestabstand einer Stromtrasse zur Wohnbebauung muss mindestens die zehnfache Höhe betragen. Das gilt künftig für Windkraftanlagen und ist deshalb logischerweise auch auf Strommasten anzuwenden“, so die Forderung des Hofer CSU-Landtagsabgeordneten Alexander König an den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer. Eine Begleiterscheinung der Energiewende wird der Bau von neuen Stromautobahnen sein. Unabhängig davon, wo diese in der Zukunft verlaufen werden, hält es Alexander König für sinnvoll, dass das Land Bayern als Gesetzgeber tätig wird und vor allem den Mindestabstand zur Wohnbebauung gesetzlich regelt und festschreibt. „Ich gehe davon aus, dass die zehnfache Höhe der Strommasten als Abstand nicht überall eingehalten werden kann. Deshalb habe ich Ministerpräsident Seehofer vorgeschlagen, dass gesetzlich festgeschrieben wird, dass eine Erdverkabelung dort zu erfolgen hat, wo der Mindestabstand zur Bebauung nicht eingehalten werden kann“, so Landtagsabgeordneter Alexander König. König ist der Meinung, dass die Bevölkerung durch Stromtrassen mindestens so sehr beeinträchtigt wird wie durch Windkraftanlagen. Die logische Konsequenz ist deshalb für den Hofer CSU-Landtagsabgeordneten, die Mindestabstände anzugleichen, um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Führende Netzbetreiber wie die Firma Amprion haben bereits erklärt, entsprechende Landesgesetze beim Bau der Stromtrassen zu beachten. „Deshalb besteht dringender Handlungsbedarf und das Land Bayern muss die Mindestabstände und die geforderte Erdverkabelung gesetzlich festschreiben“, unterstreicht Landtagsabgeordneter Alexander König gegenüber Ministerpräsident Horst Seehofer.
    (https://www.stromtrasse1601.de/www.alex-koenig.de)

  • "Optisch bedrängende Wirkung"

    Bei Windkraftanlagen (WKA) hat die Rechtssprechung den Begriff der optisch bedrängenden Wirkung (OBW) grundsätzlich als schützenswertes Rechtsgut anerkannt (z. B. Beschluss des BayVGH 22 B 08.1785 vom 29. Mai 2009). Dort werden Anhaltswerte genannt, die bei WKA zu einer OBW führen:

    Bei mehr als dem 3fachen Abstand der Gesamthöhe der WKA sei im Regelfall keine OBW anzuerkennen.
    Bei weniger als dem 2fachen Abstand der Gesamthöhe der WKA sei im Regelfall von einer OBW auszugehen.

    In dem konkreten Fall durfte eine WKA wegen der OBW nicht gebaut werden, weil der 2fache Abstand der Gesamthöhe zu 2 Wohnhäusern hin unterschritten und zu einem weiteren Wohnhaus hin nur geringfügig überschritten war.

    Zwar wird hier die Drehbewegung des WKA-Rotors als besonders belastender Faktor angesprochen („…da ein bewegtes Objekt den Blick nahezu zwangsläufig auf sich zieht und damit zu einer kaum vermeidbaren Ablenkung führt…“).
    Andererseits handelt es sich bei einer WKA um eine (mehr oder weniger) punktförmige Anlage.

    Bei der Stromleitung fällt zwar die störende Drehbewegung weg, durch die linienförmige Ausdehnung entsteht aber eine fast schon optisch umzingelnde Wirkung, weil ein viel größeres Blickfeld eingenommen wird.

    Ich leite daraus ab, dass zur Vermeidung einer optisch bedrängenden Wirkung m i n d e s t e n s die gleichen Abstände wie bei WKA anzusetzen sind, also z. B. bei einer Masthöhe von 70 Metern Mindestabstände von 140 – 210 Metern.

    Ein solch geringer Abstand wäre nicht befriedigend, aber trotzdem muss man ja auch schon jetzt schauen, was realistischerweise in einem Gerichtsverfahren durchsetzbar wäre.
    Besser gefällt mir da natürlich schon die im obigen Beitrag erwähnte „10H–Regelung“, die ist aber ohne ein entsprechendes Gesetz vorerst nur Wunschkonzert...

  • Das stimmt, für mich wäre die 10H Regelung auch besser. Wenn ich die Wahl hätte, natürlich gar keine Trasse, aber irgendwie schwindet diese Wahlmöglichkeit immer mehr, vielmehr hatten wir nie eine. Auf der einen Seite machen die Netzbetreiber alle fröhlich weiter, während unser Ministerpräsident doch tatsächlich behauptet die Trasse ist erst mal gestoppt. Irgendwer hat hier Wahrnehmungsschwierigkeiten.