Netz-Zuständigkeiten der Behörden

  • In diesem Beitrag geht es mal nicht um die "Seilschaften" der HGÜ "SÜD-OST".
    Es geht um grundsätzliches zum Verständnis.

    Was vielleicht einige Leser nicht wissen, ist die Tatsache, dass die BNetzA nicht für alle Stromnetze zuständig ist. Lesen Sie selbst:

    Die Regulierungskammer des Freistaates Bayern als Landesregulierungsbehörde ist zuständig für die Regulierung der Netzbetreiber, an deren Netz weniger als 100.000
    Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind und deren Netz nicht über das Gebiet Bayerns hinausreicht.
    Für die Betreiber der Höchstspannungs- und Fernleitungsnetze sowie für Verteilernetze ab 100.000 unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Kunden sowie für länderübergreifende Verteilernetze ist dagegen die Bundesnetzagentur zuständig.
    Quelle: http://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/leistung/235535240438

    Und bitte außerdem den Unterschied zwischen "Verteilnetz" & "Übertragungsnetz" beachten:
    "...Großkraftwerke sind direkt an das Übertragungsnetz angeschlossen, um ihre Energie auf der Höchstspannungsebene einzuspeisen. Vom Übertragungsnetz wird die Energie weitergegeben an dasVerteilungsnetz mit der Mittelspannungs- und Niederspannungsebene,sowie an einzelne direkt angeschlossene Großverbraucher.
    Die gesamte Leistung, die vom Übertragungsnetz abgegeben wird, wird als vertikale Netzlast bezeichnet. Das Übertragungsnetz wird von Übertragungsnetzbetreibern
    (ÜNB) betrieben, die jeweils für eine bestimmte Region zuständig sind. ....Stromimporte und Stromexporte erfolgen im Allgemeinen nur auf der Ebene der Übertragungsnetze.
    Quelle: http://www.energie-lexikon.info/uebertragungsnetz.html?s=ak

    Beachten Sie auch, dass die bayerische Staatregierung als Mitglied des Bundesrates, im Rahmen der Energiewende und Netzausbaues ihre rechtliche Kompetenz an den BUND -die BNEetzA- abgetreten hat.

    " "Nessun dorma", Keiner schlafe -in Deutschland-" " :thumbup:

    "Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"