Gefährdet die Aarhus Konvention die "Balance" zwischen Ökologie und Ökonomie?

    • Offizieller Beitrag

    Aarhus zeigt Wirkung, wie an einer Rede von Oliver Grundmann, Mitglied der CDU/CSU Fraktion im Bundestag, zu erkennen ist.

    Dies ist die zu bewältigende Aufgabe, an der die Politik nicht vorbeikommen wird:
    „Gemäß Beschluss der 5. Vertragsstaatenkonferenz zur Aarhus-Konvention sind wir dazu aufgefordert, eine Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes auch dahingehend vorzunehmen, dass Umweltverbänden die Möglichkeit eingeräumt wird, inhaltliche und verfahrensrechtliche Fehler zu rügen, unabhängig davon, ob die verletzte Vorschrift dem Umweltschutz dient.“

    Dies möchten unsere Volksvertreter eigentlich schon gerne durchsetzen, immerhin gilt es hier, Bürgerrechte und die Rechte von Umweltorganisationen zu achten.

    Interessant wird es beim „ABER“-Teil, mit dem nicht besser belegt werden könnte, dass es den meisten Parteien vor allem wichtig ist, den Energiekonzernen und Investoren in Infrastrukturprojekte die Rendite von 9,05 % nicht vorzuenthalten:

    „Wir befinden uns in einem grundlegenden Umbau unserer Energieversorgung. Wichtige Infrastrukturprojekte wie der Leitungsausbau sollten nicht durch ausufernde Bürokratie verzögert werden. Wir dürfen den zahlreichen Investoren in unserem Land – die große Infrastrukturprojekte schultern wollen, die uns voranbringen wollen, die ihren Teil dazu leisten, dass es uns wirtschaftlich so gut geht, dass unser Konjunkturmotor läuft und dass es bei uns weiter vorwärts geht – keine weiteren Steine in Weg legen.“

    Wir dürfen gespannt sein, wie ein „fairer Ausgleich“ aussehen soll, der „Ökologie und Ökonomie verbindet“. Bis jetzt wurde das Recht ausschließlich zugunsten wirtschaftlicher Interessen ausgelegt, es wird höchste Zeit, auf der anderen Seite nachzulegen.

    https://www.cducsu.de/themen/verkehr…rausforderungen