- Offizieller Beitrag
Die Öffentlichkeitsbeteiligung läuft bis zum 21. Februar 2018
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Da einige Tage lang bei Aufruf der Website der Bundesnetzagentur (BNetzA) die Meldung erschien, dass das Sicherheitszertifikat abgelaufen sei, wurde die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen zum Szenariorahmen 2019-2030 bis zum 21. Februar 2018 verlängert.
Konsultations-Beiträge bitte an diese Adresse schicken: szenariorahmen@bnetza.de
Als Hilfestellung hat die Plattform Energie e.V. Antworten zum Begleitdokument der BNetzA zur Verfügung gestellt: AntwortBNetzAFragen.pdf
Die Pressestelle des Aktionsbündnisses gegen die Süd-Ost-Trasse weist darauf hin, dass die gesamte Netzausbau-Planung, die mit dem Szenariorahmen beginnt, ein gravierendes Versäumnis beinhaltet: Sie ist rechtswidrig, denn sie vernachlässigt die Bestimmungen der Aarhus Konvention. Diese garantiert der betroffenen Öffentlichkeit bei Umweltverfahren den Zugang zu Gerichten, wenn alle Optionen noch offen sind.
Das ist hier nicht der Fall, denn es besteht keine rechtsverbindliche Einspruchsmöglichkeit gegen ein Szenario, welches nur Stromtrassen als Umsetzung der Energiewende sieht. Wer immer sich an diesen Konsultationen beteiligt, hat nicht das Recht, diese im Szenariorahmen praktizierte Vorgehensweise gerichtlich überprüfen zu lassen. Denn nur hier, ganz am Beginn des Planungsverfahrens, sind noch „alle Optionen offen“.
Dialog zum Szenariorahmen 2019-2030
Beginn 01.02.2018 10:30 Uhr
Ende 01.02.2018 16:30 Uhr
Ort: IHK
Despag-Straße 4a
85055 Ingolstadt
Wie viel Strom wird in den kommenden Jahren aus erneuerbaren Energien stammen, wie viel wird konventionell erzeugt? Und wie wird sich der Stromverbrauch verändern? Das soll der Szenariorahmen 2019-2030 beschreiben. Zwei Dialog-Veranstaltungen bieten die Gelegenheit, über das Dokument zu diskutieren.
Anfang 2018 startet die Bundesnetzagentur die Konsultation des aktuellen Szenariorahmens.
Mit dem Szenariorahmen wollen die Übertragungsnetzbetreiber ermitteln, wie die künftige Energielandschaft in Deutschland aussehen wird. Damit ist das Dokument die Grundlage für die Ermittlung des notwendigen Netzausbaus.
Die interessierte Öffentlichkeit kann sich in der Konsultationsphase nicht nur schriftlich zum Szenariorahmen 2019-2030 äußern. In zwei Workshops können die Teilnehmenden auch direkt das Gespräch mit Vertretern der Bundesnetzagentur und der Übertragungsnetzbetreiber suchen.
Teilnahme
Die Veranstaltung ist öffentlich. Die Teilnahme ist kostenfrei. Reisekosten werden nicht erstattet. Da das Platzangebot begrenzt ist, bittet die Bundesnetzagentur um Anmeldung
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