Bundesrat setzt sich für Energiespeicher ein

    • Offizieller Beitrag

    Vom Bundesrat beantrage Reform der rechtlichen Rahmenbedingungen für Stromspeicher droht zu scheitern.

    Mit Blick auf die anstehende Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021), hat der Bundesrat am 9.10.2020 einen zukunftsweisenden Beschluss (Drucksache 498/20) einstimmigen gefasst. Er enthält die wesentlichen Forderungen von Wissenschaft und Fachwelt zur zukünftigen Speicherpolitik.

    Wenn der Bundesrat diesen Beschluss ernst nimmt, könnte er niemals dem jetzt vorliegenden Entwurf des EEG 2021 zustimmen. Die geplante Neugestaltung des Gesetzes widerspricht diametral diesem Beschluss, dem alle Bundesländer (CDU, SPD und Grüne) zugestimmt haben.

    Der Beschluss stellt fest:

    • Stromspeicher sind für die Flexibilisierung einer Stromversorgung mit erneuerbaren Energien notwendig.
    • Für den Mehrbedarf an Erneuerbaren im Rahmen der Sektorenkopplung sind Speicher notwendig.
    • Der Netzausbaubedarf kann mit Speichern deutlich reduziert werden.
    • Die aktuell vorhandenen Rahmenbedingungen verhindern Stromspeicher. Die Behinderungen müssen fallen.
    • Die Speicher brauchen eine energierechtliche Einordnung und dürfen nicht mit Abgaben belastet werden.
    • Ein netzdienliches Einspeisen wird gefordert.

    und einiges Vernünftige mehr.

    So wie es inzwischen aber aussieht sind diese positiven Konzepte bereits wieder „Schnee von gestern“. Die Bundesregierung hat den Antragsbeschluss des Bundesrats einfach kassiert und besteht auf ihrem lobbygesteuerten Entwurf der EEG-Novelle. Hierzu ein Bericht im Fachblatt PV-Magazine.