Bundesverwaltungsgericht: Klage gegen Planung des Süd-Ost-Links ist unzulässig

    • Offizieller Beitrag

    Bundesverwaltungsgericht: Klage gegen Planung des Süd-Ost-Links ist unzulässig

    Die Klage gegen die Planung des Süd-Ost-Links ist laut Bundesverwaltungsgericht unzulässig. Das teilte der Netzbetreiber Tennet, der die Gleichstromtrasse plant, am Freitag mit. Bereits im Frühjahr dieses Jahres lehnte das Gericht den Eilantrag gegen die Genehmigung der geplanten Gleichstromleitung ab, eine Begründung stand damals noch aus. Der Landkreis Wunsiedel, die Stadt Marktredwitz, der Bayerische Wanderverband und der Bund Naturschutz hatten gemeinsam Klage gegen die Trasse eingelegt. Nun erklärte das Gericht laut Tennet-Mitteilung eine Klage gegen die Bundesfachplanungsentscheidung für unzulässig.

    Mit dieser Entscheidung wurde seitens der Kläger gerechnet, trotzdem war der Schritt, die Klage einzureichen, wichtig.

    Hier die Pressemitteilung von Rechtsanwalt Wolfgang Baumann dazu:

    Medieninformation_vom_07.05.2021.pdf

    Darin heißt es in der Bewertung:

    "Rechtsanwalt Wolfgang Baumann, der die Kläger vertritt, zeigt sich mit dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht unzufrieden: „Es ist natürlich bedauerlich, dass der SuedOstLink zum jetzigen Zeitpunkt nicht gestoppt werden konnte. Die klagenden Kommunen und Umweltverbände haben aber mit ihren Gerichtsverfahren bisher ihre Rechte vollumfänglich gewahrt, sodass sie sichergehen konnten, auf dem Weg zur Rechtskontrolle der Netzplanung nichts zu versäumen. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit der vorliegenden Entscheidung Rechtsklarheit für alle Beteiligten geschaffen.

    Erfreulich ist, dass die Bindungswirkung der Bundesfachplanungsentscheidung deutlich eingeschränkt worden ist. Die Gemeinden können von Ihrer Planungshoheit vermehrt Gebrauch machen, beantragte Baugenehmigungen müssen erteilt werden.

    Sie dürfen von der Baugenehmigungsbehörde wegen der Bundesfachplanungsentscheidung nicht abgelehnt werden. Klarheit besteht auch insoweit, als das Gericht eine stringente Prüfung der Bundesfachplanungsentscheidung in einem Gerichtsverfahren gegen die spätere Planfeststellung in Aussicht gestellt hat.“

    Würzburg, den 07.05.2021

    gez. RA Wolfgang Baumann

    Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • D. Hamann 7. Juni 2021 um 20:13

    Hat das Thema freigeschaltet.