„Der überdimensionierte Netzausbau wirft Rechtsprobleme auf“

Das Vorgehen von Politik und Wirtschaft bei der Durchsetzung des Baus von Gleichstromtrassen ist undemokratisch. Problematisch sind verschiedene offene Rechtsfragen. Die fehlende Einbindung der Öffentlichkeit zu Beginn der Planungen entspricht nicht der Aarhus-Konvention. Eine Klage vor dem Komitee in Genf ist vorbereitet und bereits finanziert.

Auch die Einbeziehung von Teilen aus der Notstandsgesetzgebung in das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG), womit die Klagemöglichkeiten bei Enteignungen eingeschränkt werden, dürfte vor dem Bundesverfassungsgericht keine Chance haben, da diese HGÜ-Projekte nicht dem Gemeinwohl dienen.

Eklatant sind die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) enthaltenen rechtlichen Fehler. Die darin geregelte EE-Umlage ist verfassungswidrig. Da diese jeder Stromverbraucher und damit jeder Deutsche bezahlen muss, ist diese Gebühr (laut Gutachten von Professor Hans Peter Schwintowski von der Uni Berlin) eigentlich eine Steuer und darf nicht von Privatfirmen eingezogen werden. Auch das EuGH befasst sich bereits mit diesem Thema.

Weiterführender Link:

Unterstützt die bahnbrechende Klage gegen die Stromtrassen mit einer Spende bei der Aarhus-Konvention-Initiative

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