Auf der Seite des Hofer Landtagsabgeordneten Alexander König habe ich den folgenden Beitrag gesehen. Ich finde , ein diskussionswürdiger Gedanke. Allerdings wäre ein "Landesgesetz" wohl - wie bei den Windkraftanlagen in Bayern ja gerade in Arbeit - nur möglich, wenn vorher das Bundesgesetz eine Ermächtigung für ein Landesgesetz hergibt (sog. Länderöffnungsklausel); das ginge also nach meinem begrenzten Rechtsverständnis auch wieder nur so wie bei den Windkraftanlagen, dass nämlich die Länder eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einbringen.
hier der Beitrag des Abgeordneten König:
21.02.2014
König fordert Mindestabstand für Stromtrassen
„Der Mindestabstand einer Stromtrasse zur Wohnbebauung muss mindestens die zehnfache Höhe betragen. Das gilt künftig für Windkraftanlagen und ist deshalb logischerweise auch auf Strommasten anzuwenden“, so die Forderung des Hofer CSU-Landtagsabgeordneten Alexander König an den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer. Eine Begleiterscheinung der Energiewende wird der Bau von neuen Stromautobahnen sein. Unabhängig davon, wo diese in der Zukunft verlaufen werden, hält es Alexander König für sinnvoll, dass das Land Bayern als Gesetzgeber tätig wird und vor allem den Mindestabstand zur Wohnbebauung gesetzlich regelt und festschreibt. „Ich gehe davon aus, dass die zehnfache Höhe der Strommasten als Abstand nicht überall eingehalten werden kann. Deshalb habe ich Ministerpräsident Seehofer vorgeschlagen, dass gesetzlich festgeschrieben wird, dass eine Erdverkabelung dort zu erfolgen hat, wo der Mindestabstand zur Bebauung nicht eingehalten werden kann“, so Landtagsabgeordneter Alexander König. König ist der Meinung, dass die Bevölkerung durch Stromtrassen mindestens so sehr beeinträchtigt wird wie durch Windkraftanlagen. Die logische Konsequenz ist deshalb für den Hofer CSU-Landtagsabgeordneten, die Mindestabstände anzugleichen, um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Führende Netzbetreiber wie die Firma Amprion haben bereits erklärt, entsprechende Landesgesetze beim Bau der Stromtrassen zu beachten. „Deshalb besteht dringender Handlungsbedarf und das Land Bayern muss die Mindestabstände und die geforderte Erdverkabelung gesetzlich festschreiben“, unterstreicht Landtagsabgeordneter Alexander König gegenüber Ministerpräsident Horst Seehofer.
(https://www.stromtrasse1601.de/www.alex-koenig.de)