In einem Rechtsgutachten werden Bedenken gegen Grundstücksenteignungen erhoben, wenn diese für Stromleitungen sind, die nicht vordergründig zur Energiewende beitragen. Da bei Kohlestrom-Leitungen die "Gemeinwohldienlichkeit" nicht ersichtlich ist, wird es wohl hoffentlich rechtlich schwer werden, Enteignungen für die Süd-Ost Passage durchzusetzen. Dies hatte schon Sigmar Gabriel bei seinem Besuch in Nürnberg Ende Juli 2014 angedeutet.